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Experten-Antwort

Volle Erwebsminderung als Arbeitsmarktrente Alg2 wg Kind

von Frauke Oelkers17.07.2017 | 17:28
692 Ansichten
7 Antworten

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Derzeit beziehe ich eine volle Erwebsminderungsrente als Arbeitsmarktrente. Bis vor einem Jahr mit dem 15. Geburtstag meiner Tochter miusste ich vom Sozialamt zurück zum Jobcenter zurückwechseln. Hier hieß es jetzt das ich einen 1 Euro Job annehmen muss, der nicht auf drei Stunden sondern auf 6 Stunden ausgelegt ist . Hiergegen habe ich jetzt erst einmal Widerspruch eingelegt. Leider bekomme ich offenbar von keiner Stelle in der Rentenversicherung noch mal ein eindeutiges Schreiben (!) für das JCenter, noch kann mir irgendjemand sagen was hier das Jobcenter darf oder eben nicht. Ist 1 Eurojob ein Leidengerechter Arbeitsplatz ? Wenn nicht,wie kann ich das eindeutig (Mein Rentenescheid liegt der Arge vor ) Schriftlich beweisen? War heute bereits bei der Rentenstelle und habe aus lauter verzweiflung Kostenflichtig ein Guthaben angefordert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frauke Oelkers,

vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie sich vom Rentenversicherungsträger Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das bei einer Arbeitsmarktrente ja zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt, schriftlich bestätigen lassen.

Der Rentenbescheid ist insofern für das Jobcenter evtl. nicht aussagekräftig genug, da als Begründung für die Rentenart angegeben wird, dass die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarkts beruht.

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6 Antworten

antwortam 17.07.2017 | 17:47
ich würde das thema hier erötern,dort sind sehr viele wo sich mit alg II auskennen: https://www.elo-forum.org bei einer teilrente ist man ja 3-6 std arbeitsfähig,es käme hier wohl nur drauf an ob der 1 euro job passend zu den gesundheitlichen einschränkungen passt.
W*lfgangam 17.07.2017 | 18:41
Hallo Frauke Oelkers, die DRV hat Sie mit der Bewilligung der 'Arbeitsmarktrente' auf 3 bis _unter_ 6 Std. leistungsfähig eingestuft - das sollte auch allgemein dem JC bekannt sein, dass danach keine Beschäftigung mit 6 Std. möglich ist. Insofern sollte Ihr Widerspruch gute Aussichten auf Erfolg haben. Warum sollte Ihnen die DRV nochmal/wiederholt mitteilen, dass Sie nur unter 6 Std. leistungsfähig sind - steht doch schon im Rentenbescheid so drin, durch Wiederholung/noch'n Schreiben wird das nicht deutlicher – einer wird im JC schon lesen können/der Rechtsauslegung dazu mächtig sein. > Ist 1 Eurojob ein Leidengerechter Arbeitsplatz ? Ein 1-EUR-Job ist kein Arbeitsplatz, sondern lediglich eine Eingliederungsmaßnahme: http://www.hartziv.org/ein-euro-job.html > Schriftlich beweisen? War heute bereits bei der Rentenstelle und habe aus lauter verzweiflung Kostenflichtig ein Guthaben angefordert. Grundsätzlich erhalten Sie Kopien der Gutachten kostenfrei. Nur, wozu soll das nutzen? Das JC könnte die selbst anfordern ...und dann? Da steht immer noch die Aussage der DRV im Rentenbescheid, dass Sie keine 6 Std. arbeiten können - egal, welche 'Meinungsäußerungen' in den Gutachten enthalten sind ...vielleicht reiben Sie dem JC mal unter die Nase, dass die Feststellung der EM/mögliche Std.-Zahl zuallererst bei der DRV liegt (wenn nicht gerichtliche Entscheidungen das anders sehen ;-) Gruß w.
Frauke Oelkersam 18.07.2017 | 06:11
Das Problem ist, das das Jobcenter darauf besteht etwas (über den Rentenbescheid hinaus) schriftliches anzubringen, da es angeblich nicht aus meinem Rentenbescheid hervorgehen soll. Mir wurde gesagt, das ein Gutachten keineswegs Kostenfrei ist. Sie sehen meine Zwickmühle: Arge will etwas schriftliches um den Widerspruch überhaupt anzuerkennen- Rentenversicherung will mir nichts schriftliches austellen (über den Rentenbescheid hinaus) Beide Seiten lehnen ab miteinander zu sprechen und ich bin am Ende meiner Kräfte. Da nützt mir auch das Elo Forum nichts. Daher das Gutachten.
Schadeam 18.07.2017 | 07:50
Haben Sie es schon über die Ebene der Vorgesetzten versucht hilft manchmal bei DRV oder JC versucht? Das hilft manchmal wenn man das Gefühl hat der jeweilige Sachbearbeiter will oder kann nicht. PS: wo ist eigentlich das Problem den 1 Eurojob notfalls bis zu 6 Stunden anzunehmen? Sie können doch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten? Das sagt doch die Arbeitsmarktrente an sich aus. Oder suchen Sie sich selbst was und wenn es nur ein 450 € Job ist? Vielleicht ist das JC dann schon zufrieden. Vielleicht wollen die Sie nur irgendwie zum arbeiten motivieren, weil beim JC das Gefühl vorherrscht "die könnte schon wenn sie nur wollte"? Oder wollen Sie partout nicht arbeiten?
W*lfgangam 19.07.2017 | 20:05
Zitat von Frauke Oelkers anzeigenausblenden
Hallo Frauke Oelkers, da scheint im Jobcenter (nannte sich früher ARGE) ja nicht die geballte Kompetenz zu sitzen. Drucken Sie denen den bisherigen Verlauf Ihrer Anfrage/die dazu ergangenen Beiträge hier einfach aus - ansonsten müssen die Ihren Widerspruch nicht anerkennen, der gilt auch so, Sie müssen den nur bearbeiten - heißt abhelfen/bewilligen oder ablehnen, dann gehts mit einer Klage zum Sozialgericht ...die können hoffentlich Rentenbescheide lesen ;-) Wobei eigentlich jeder Blinde weiß, dass eine 'Arbeitsmarktrente' ein eingeschränktes Leistungsvermögen von weniger als 6 Std./tgl. bedingt. Sonst wären Sie ja auch nicht 'Kundin' des JC, sondern des Sozialamtes ...naja, JC und Rentenrecht, die Kluft im Grand Canyon ist schmaler. Gruß w.
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