Hallo Frauke Oelkers,
die DRV hat Sie mit der Bewilligung der 'Arbeitsmarktrente' auf 3 bis _unter_ 6 Std. leistungsfähig eingestuft - das sollte auch allgemein dem JC bekannt sein, dass danach keine Beschäftigung mit 6 Std. möglich ist. Insofern sollte Ihr Widerspruch gute Aussichten auf Erfolg haben.
Warum sollte Ihnen die DRV nochmal/wiederholt mitteilen, dass Sie nur unter 6 Std. leistungsfähig sind - steht doch schon im Rentenbescheid so drin, durch Wiederholung/noch'n Schreiben wird das nicht deutlicher – einer wird im JC schon lesen können/der Rechtsauslegung dazu mächtig sein.
> Ist 1 Eurojob ein Leidengerechter Arbeitsplatz ?
Ein 1-EUR-Job ist kein Arbeitsplatz, sondern lediglich eine Eingliederungsmaßnahme:
http://www.hartziv.org/ein-euro-job.html
> Schriftlich beweisen? War heute bereits bei der Rentenstelle und habe aus lauter verzweiflung Kostenflichtig ein Guthaben angefordert.
Grundsätzlich erhalten Sie Kopien der Gutachten kostenfrei. Nur, wozu soll das nutzen? Das JC könnte die selbst anfordern ...und dann? Da steht immer noch die Aussage der DRV im Rentenbescheid, dass Sie keine 6 Std. arbeiten können - egal, welche 'Meinungsäußerungen' in den Gutachten enthalten sind ...vielleicht reiben Sie dem JC mal unter die Nase, dass die Feststellung der EM/mögliche Std.-Zahl zuallererst bei der DRV liegt (wenn nicht gerichtliche Entscheidungen das anders sehen ;-)
Gruß
w.