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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderung / 450 € alter AG

von Heinrich G.04.08.2016 | 10:47
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7 Antworten

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Hallo, ich bin zur Zeit teilweise erwerbsgemindert und mein Gesundheitszustand verschlechtert sich zusehend. Ich bin am überlegen, ob ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung einreiche. Ist es rentenrechtlich möglich, dass ich die Stundenzahl bei meinem bisherigen Arbeitgeber insoweit reduziere, dass ich innerhalb der 450 € bleibe? Was muss ich dabei sonst noch beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinrich G.,

bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst in Höhe von 450 Euro monatlich zulässig. Ob dieser Hinzuverdienst bei dem ehemaligen Arbeitgeber erzielt wird ist unerheblich.

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6 Antworten

Schorscham 04.08.2016 | 14:03
Vor allem sollten Sie beachten, dass die tägliche Arbeitszeit stets UNTER 3 Stunden liegt, da sonst Ihre volle Erwerbsminderung in Frage gestellt werden könnte. MfG
W*lfgangam 04.08.2016 | 18:05
Hallo Schorsch, wenn sie denn erstmal/überhaupt festgestellt worden wäre > "ich bin zur Zeit teilweise erwerbsgemindert" Insofern brauche ich auch zu den 'stets unter 3 Std. tgl.' auch noch nichts weiter zu sagen. Den Beitrag könnte sich Heinrich G. aber schon mal anschauen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Oops, ist mir doch was rausgerutscht ;-) Gruß w.
Clausam 21.11.2016 | 04:21
Ich möchte mal eine Rechnung aufmachen, welche auch aufzeigt, warum die DRV bei einer vollen EM-Rente sich -vor allem- auf den anrechnungsfreien Hinzuverdienst von EUR 450 (Minijob) bezieht und weniger auf die tägliche Stundenzahl: Eine ständige wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden ist seit 2015 nicht mehr möglich. 450 Euro pro Monat geteilt duch 8,50 Euro (gesetzl. Mindestlohn) pro Stunde ergeben 52,9 Stunden pro Monat. Ein Monat ist im Durchschnitt 4,3 Wochen lang. Dieser Faktor ergibt sich, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate pro Jahr (12) geteilt wird. Dies wiederum bedeutet: 52,9 Stunden geteilt durch 4,3 Wochen = 12,3 Arbeitsstunden pro Woche durchschnittlich. Ab 2017 wird der gesetzl. Mindestlohn auf EUR 8,84 angehoben, somit reduziert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 11,84 Stunden. Das ist auch der DRV bekannt und somit ist der Rentenbezieher immer unter der höchsten wöchentlich erlaubten Stundenzahlung (5 x 3 Stunden). Somit wird meistens auch nur die wöchentliche Stundenzahl erfragt, die sich aus dem Minijob ergibt. Natürlich gibt es auch hochdotierte Minijobber, die vielleicht nur 10 Stunden im Monat leisten müssen für EUR 450. Anzunehmen ist, dass eben nur fallweise (volle EM-Rente mit bestimmten Krankheitsbildern) zu einer tieferen Recherche verleiten lassen. Diese Annahme soll selbstverständlich nichts ausschliessen aber gleichzeitig etwas einbeziehen. Verwaltungen neigen gern zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen, nachvollziehbar.
Clausam 21.11.2016 | 04:21
Ich möchte mal eine Rechnung aufmachen, welche auch aufzeigt, warum die DRV bei einer vollen EM-Rente sich -vor allem- auf den anrechnungsfreien Hinzuverdienst von EUR 450 (Minijob) bezieht und weniger auf die tägliche Stundenzahl: Eine ständige wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden ist seit 2015 nicht mehr möglich. 450 Euro pro Monat geteilt duch 8,50 Euro (gesetzl. Mindestlohn) pro Stunde ergeben 52,9 Stunden pro Monat. Ein Monat ist im Durchschnitt 4,3 Wochen lang. Dieser Faktor ergibt sich, indem die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate pro Jahr (12) geteilt wird. Dies wiederum bedeutet: 52,9 Stunden geteilt durch 4,3 Wochen = 12,3 Arbeitsstunden pro Woche durchschnittlich. Ab 2017 wird der gesetzl. Mindestlohn auf EUR 8,84 angehoben, somit reduziert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 11,84 Stunden. Das ist auch der DRV bekannt und somit ist der Rentenbezieher immer unter der höchsten wöchentlich erlaubten Stundenzahlung (5 x 3 Stunden). Somit wird meistens auch nur die wöchentliche Stundenzahl erfragt, die sich aus dem Minijob ergibt. Natürlich gibt es auch hochdotierte Minijobber, die vielleicht nur 10 Stunden im Monat leisten müssen für EUR 450. Anzunehmen ist, dass eben nur fallweise (volle EM-Rente mit bestimmten Krankheitsbildern) zu einer tieferen Recherche verleiten lassen. Diese Annahme soll selbstverständlich nichts ausschliessen aber gleichzeitig etwas einbeziehen. Verwaltungen neigen gern zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen, nachvollziehbar.
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