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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung befristet, Zahlung erst ab 7 Monat?

von Spitzmaus27.10.2019 | 17:43
204 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Abend, Ich habe am 06.05.2019 einen Rentenantrag gestellt. Erkrankt bin ich am 10.01.2017, sprich Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 habe ich ausgeschöpft. Nun habe ich am 04.10.2019 den Rentenbescheid erhalten. Es ist eine volle Erwerbsminderungsrente für 2 Jahre, also bis zum 31.05.2021 bewilligt worden. Da mein ALG 1 am 26.09.2019 geendet hat, musste ich einen Antrag auf Harz 4 stellen. Die erste Zahlung habe ich auch schon erhalten. Warum wird diese Rente erst ab 01.12.2019 bezahlt und was hat es mit dieser Schutzbedürftigkeitsregelumg auf sich. Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Spitzmaus,

wie bereits von Rudi beschrieben, lässt sich Ihre Frage hier nicht abschießend beurteilen.

Es empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung, um Ihre Fragen zu klären und ggfs. einen Widerspruch aufzunehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Rudiam 27.10.2019 | 21:07
Wenn Sie sich wenigstens die zweite Seite Ihres Bescheides durchlesen würden, könnten Sie sich die Frage selbst beantworten. (Spoiler: Hat was mit dem Mechanismus von befristeten Rente und dem "Leistungsfall" 06.05.2019 zu tun) Sie meinen vermutlich die Nahtlosigkeitsregelung nach § 101 Abs. 1a SGB VI. Die greift nur dann, wenn eine volle befristete Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen gezahlt wird, und zum Zeitpunkt der internen Verwaltungsentscheidung noch ein Leistungsbezug zum Arbeitslosgeld bzw. Krankengeld besteht und der Beginn der Rente in der Zukunft liegt. Da bei Ihnen vermutlich der Anspruch auf das ALG nicht mehr bestand (oder die Rente aus Arbeitsmarktgründen gezahlt wird), greift die Regelung bei Ihnen nicht. Wenn doch -> Widerspruch eingelegen. Lässt sich von hier aus nicht prüfen. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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