Hallo Matz,
die Zuerkennung einer vollen Erwerbsminderugsrente richtet sich nach Ihrem aktuellen verbliebenen, täglichen Restleistungsvermögen (bis zu 3 Stunden täglich volle Erwerbsminderng = volle Rente/ zwischen 3 -6 Stunden täglich teilweise Erbwerbsminderung = halbe Rente). Ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles können wir hierzu keine Einschätzung vornehmen.
Bitte lassen Sie sich hierzu durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und stellen anschließen den entsprechenden Rentenantrag.