Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung ruhender Arbeitsvertrag trotzdem arbeiten ?

von b.sucher20.01.2015 | 20:16
2679 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin in voller Erwerbsminderungsrente (befristet), durch meinen Arbeitsvertrag ist festgelegt, das in diesem Fall der Arbeitsvertrag ruht. Mein AG bietet mir keine Beschäftigung (2.99Std/Tag) an. Da meine Rente aber zu gering ist, um davon meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, muss ich mich nach einem Job umschauen. Meine Frage daher: Kann ich trotz ruhendem Arbeitsvertrag einen anderen AV unterschreiben ? Falls es für die Fragestellung wichtig ist: habe einen GDB von 50. Danke schon mal im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo b.sucher,

im Rahmen der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollten Sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze von aktuell 450 Euro beachten. Bei welchem Arbeitgeber Sie diesen Hinzuverdienst erwirtschaften ist für die gesetzliche Rentenversicherung nicht erheblich.

In welcher Form eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber Ihren ruhenden Arbeitsvertrag beeinträchtigen könnte, können wir seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an einen Arbeitsrechtler bzw. an die Gewerkschaft/ den Personalrat.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Schorscham 20.01.2015 | 20:52
Grundsätzlich kann Ihnen niemand verbieten, im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens zu arbeiten. Wenn man allerdings mehr als "2,99 Std/Tag" arbeiten könnte, es aber nur deshalb nicht macht, weil man es nicht "darf", wurde das Leistungsvermögen offenbar falsch eingeschätzt. Die DRV könnte hellhörig werden und ein paar unangenehme Fragen stellen. Warum sollte das wichtig sein? Ich habe einen GdB 60 mit Mz. "G" und bin trotzdem noch vollschichtig leistungsfähig.
b.sucheram 20.01.2015 | 21:01
Leider sind Sie nicht auf meine eigentliche Frage eingegangen. Natürlich darf ich grundsätzlich arbeiten, zumindest die von mir noch schaffbaren 3 std. Geht nicht um können oder dürfen, das ist geklärt. Meine Frage ist, ob ich trotz des ruhenden Abeitsvertrages einen weiteren AV unterschreiben darf bzw. welche Auswirkungen das dann hätte.
Schilas Mamaam 20.01.2015 | 21:09
Hallo b. Sucher, zunächst müssen Sie beachten, dass Sie unter der Stundenzahl, von 3,00 Std. bleiben, sollten es doch eventuell 2 Std und 45 Minuten sein, da rechnet es sich für das Personalbüro mit 2,75 Std. einfacher. Einen Mitarbeiter mit 2,99 Std, och neee, sagt da schon mal der Arbeitgeber. Weiterhin sollten Sie Ihre Hinzuverdienstgrenze nicht außer Acht lassen, sofern Sie eine zusätzliche Beschäftigung aufnehmen werden bzw. können. Ihre Frage zum Arbeitsvertrag bezieht sich auf das Arbeitsrecht und kann im Rentenversicherungsforum nicht beantwortet werden. Ob eine Nebenbeschäftigung ausgeübt werden darf, ist im Arbeitsvertrag bzw. in den Tarifverträgen geregelt. Da müssten Sie mal nachschauen oder sich eventuell mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers in Verbindung setzen. Ohne Genehmigung ist ein Nebenjob wohl nicht zu empfehlen, denn falls es Ihnen wieder besser geht .......... wie mag der Arbeitgeber reagieren. Eventuell sollten Sie auch mal beim Sozialamt Ihrer Gemeinde vorsprechen.
b.sucheram 20.01.2015 | 21:16
Vielen Dank, Schilas Mama, das mit den 2,99 bzw. 2,45 std ist ein guter tipp. Auch auf das Sozialamt wäre ich nicht gekommen, mal sehen, was die mir da helfen können. Und wegen meiner Frage muss ich mich wohl mal woanders umsehen. danke fürs lesen/helfen
W*lfgangam 20.01.2015 | 22:57
Zitat von Schilas Mama anzeigen
Hallo Schilas Mama, ...weswegen? Grundsätzlich geht es dort im klassischen Sinne doch um Sozialhilfe / Grundsicherung / Asylbewerberleistungen / Hilfe in Einrichtungen (Pflege), auch Seniorenservice und Pflegestützpunkt, Wohngeld, Bafög, und die Schwerbehindertenbeauftrage hat dort auch ein warmes Zimmerchen - also bei 'größeren' Gemeinden. ...wenn b.sucher dort mit seinen Fragen aufläuft, werden die etwas merkwürdig schauen ;-) Wenn Sie damit meinen, da/in der Gemeinde habens auch den Rentenfuzzi mit seinen 15 % Arbeitsanteil gemessen an seinen anderen Aufgaben hingesteckt - und der dann 5 1/2 Anträge im Monate 'weiterschickt' und das SGB für eine 'Sehr Gute Buchstütze' hält - nun, dann wäre b.sucher zu raten, sich besser einen Taschenatlas zu besorgen und das nächste Rathaus im Landkreis oder kreisfreier Stadt ausfindig zu machen, wo ein Versicherungsamt ist. Aber auch da gibt’s es keine fundierten Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen, schon gar nicht zu (erlaubten?) Nebentätigkeiten. Gruß w.
Knoblocham 21.01.2015 | 07:45
@ Wolfgang, ich bin erstaunt, was soll das? Warum so abwertend und unhöflich? Mit dem Hinweis auf das Sozialamt ist mit Sicherheit gemeint das geprüft werden soll ob ggfls. Zuschüsse, Grundsicherung o.ä. genehmigt werden könnten so dass ein Nebenjob vermieden werden kann. Keiner der EMR bezieht geht aus Jux und Dollerei einem Nebenjob nach, die meisten brauchen dies um zu "überleben". Und jedem zu unterstellen das er dadurch dann die EMR zu unrecht erhält finde ich äußerst anmaßend.
GroKoam 21.01.2015 | 08:14
Eventuell sollten Sie auch mal beim Sozialamt Ihrer Gemeinde vorsprechen.
Hallo Schilas Mama, ...weswegen? Grundsätzlich geht es dort im klassischen Sinne doch um Sozialhilfe / Grundsicherung / Asylbewerberleistungen / Hilfe in Einrichtungen (Pflege), auch Seniorenservice und Pflegestützpunkt, Wohngeld, Bafög, und die Schwerbehindertenbeauftrage hat dort auch ein warmes Zimmerchen - also bei 'größeren' Gemeinden. ...wenn b.sucher dort mit seinen Fragen aufläuft, werden die etwas merkwürdig schauen ;-) Wenn Sie damit meinen, da/in der Gemeinde habens auch den Rentenfuzzi mit seinen 15 % Arbeitsanteil gemessen an seinen anderen Aufgaben hingesteckt - und der dann 5 1/2 Anträge im Monate 'weiterschickt' und das SGB für eine 'Sehr Gute Buchstütze' hält - nun, dann wäre b.sucher zu raten, sich besser einen Taschenatlas zu besorgen und das nächste Rathaus im Landkreis oder kreisfreier Stadt ausfindig zu machen, wo ein Versicherungsamt ist. Aber auch da gibt’s es keine fundierten Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragen, schon gar nicht zu (erlaubten?) Nebentätigkeiten. Gruß w.
Nur der Wolfgang weiß was, alle Anderen sind doof.
W*lfgangam 21.01.2015 | 21:14
Hallo Knobloch, klang das wirklich so 'abwertend'? Sorry. Aber, da bereits eine EM läuft, wird sich b.sucher bereits ab Beginn dieser Rente Gedanken gemacht haben (eigentlich schon vorher, dafür gibt es ja die Renteninformationen mit Aussagen zur EMRT-Höhe) - wenn's nicht reicht, wo können zusätzliche Gelder herkommen, natürlich nur über den Weg Sozialamt/Sozialhilfe/Wohngeld. Ich haben den Hinweis daher nur im Kontext 'Nebenjob' gesehen. Aber wenn der Hinweis von Schilas Mama dazu geeignet war, allgemein auch auf ergänzende Leistungen des Sozialamtes aufmerksam zu machen, ist doch alles gut. Gruß w. ...Text pur oder 2 lebende Augen vor einem lassen schon mal 2 Deutungen zu, so dass Missverständnisse aufkommen.
b.sucheram 21.01.2015 | 21:48
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026