"Es ist ja nicht so, dass ich nicht telefonieren oder beratend tätig sein kann, nur weil ich in einem Rollstuhl sitze, oder?"
Aber genau das haben Sie doch mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente behauptet! Die KfzHilfe bekommen Sie nur, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich so gebessert hat, dass Sie nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsgemindert sind. Die Rentengewährung liegt ja offensichtlich nicht nur an Ihrer Wegeunfähigkeit, sonst hätten Sie ja keine Pflegestufe wegen der Schulter. Warum der Gutachter den Aussagen Ihrer Ärzte nicht folgt, lässt sich nur nach einer Akteneinsicht sagen.
1, 2 +3: Die Erfolgsaussicht lässt sich so einfach nicht beurteilen. Eine Rechtsberatung (Anwalt, Sozialverband) ist sicher hilfreich.
4: Wie sind Sie denn derzeit mobil? Sie müssen zum Arzt, zur Therapie, einkaufen, wollen vieleicht einfach so mal woanders hin? Genauso wird es dann wohl auch zur Arbeit funktionieren.
5: Widerspruch einlegen, klagen, und hoffen, dass das Ergebnis in Ihrem Sinne ist.
Ergänzend können Sie auch die Arbeit schon mal aufnehmen und den Transport auf eigene Kosten organisieren. Es ist nämlich schwieriger zu sagen, jemand ist erwerbsunfähig, wenn er bereits über länger Zeit problemlos arbeitet. Das würde Ihre Chancen auf eine Bewilligung natürlich erhöhen.
6: Wenn es um den Weg zur Arbeit geht, ist entweder die DRV oder die AfA für die Kfz-Hilfe zuständig. Konkret hängt es von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab, d.h. man kann sich seinen Leistungsträger nicht raussuchen. Als Rentenbezieher waren Sie bei derDRV schon richtig.
7: In der Regel arbeiten die Personen, die einen KfzHilfe Antrag stellen. Voll erwerbsgeminderte Personen bekommen keine KfzHilfe, da sie auf Kosten der Gesundheit arbeiten (würden). In solchen Fällen darf die DRV per Gesetz nicht fördern.