Hallo Rick,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind regelmäßig befristet zu zahlen. Für welchen Zeitraum die Rente befristet wird, ist dabei stets individuell von Leistungsträger festzulegen und hängt von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab. „Nach oben“ begrenzt ist die Befristung lediglich durch eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Befristung auf maximal 3 Jahre.
Aus welchem Grund Ihre Rente auf einen Zeitraum von 5 Monaten begrenzt wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums daher nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich ggf. direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.