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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungs Rente Reguläre Dauer

von Rick07.05.2019 | 00:31
106 Ansichten
7 Antworten
Ich habe eine Frage zur Vollen Erwerbsminderungs Rente. Ich habe per Google gesucht um heraus zu finden wie lange Regulär diese Rente gewilligt wird. Ich habe aus Forenbeiträgen zwar immer mal was von 2-3 Jahren gelesen,aber richtige infos dazu habe ich bisher keine gefunden gehabt. Ist es normal das jemand eine Rente wegen Voller Erwerbsminderung von nur 5 Monaten bekommen kann und warum dann nur so kurz. Das ganze betrifft mich. Vor 2 jahren hatte ich eine massive Verschlechterung meines Gesundheitszustandes erfahren müssen und hätte an der Kritisch eingeschränkten Herzleistung von nur 5%,an einem Thrombus im Herzen und an Nierenversagen sterben können. 2018 stellte ich dann den Rentenantrag für EM Rente der nach einem Gutachten und den 6 Monaten Wartezeit im Februar diesen Jahres anfing.Allerdings für nur 5 Monate. Habe nun einen Antrag auf verlängerung gestellt und befüchte das eventuell wieder so eine kurze Zeit dabei heraus kommt. Gibt es was die Dauer der EM Rente betrifft genauere Informationen oder kann mir jemand Erklären warum eine so kurze Rente genehmigt wurde ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.05.2019 | 08:11

Hallo Rick,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind regelmäßig befristet zu zahlen. Für welchen Zeitraum die Rente befristet wird, ist dabei stets individuell von Leistungsträger festzulegen und hängt von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab. „Nach oben“ begrenzt ist die Befristung lediglich durch eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Befristung auf maximal 3 Jahre.

Aus welchem Grund Ihre Rente auf einen Zeitraum von 5 Monaten begrenzt wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums daher nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich ggf. direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

6 Antworten

RVam 07.05.2019 | 07:04
Hallo, dies ist ein sehr komplexes Thema und du wirst im Internet nichts konkretes finden, da es individuell ist. Auch nicht im SGB VI . Die dauer einer vollen EMR darf bis zu 9 Jahren ausgestellt werden, danach muss Sie in eine unbefristete EMR umgewandelt werden. In diesen 9 Jahren kann der sozialmedizinischen Dienst der DRV beliebig oft verlängern z.b. 5 Monate oder 12 Monate usw. Es hat ein bestimmten Grund warum du nur für kurze Zeite diese erhälst. Fordere das sozialmedizinischen Gutachten der DRV an, dann bist du schlauer. Nimm aber einen Fachanwalt an Deiner Seite. Mfg
Unnaam 07.05.2019 | 10:02
EM-Renten werden meist zeitlich befristet gewährt. Der Zeitraum ist damit belegt, ob eine Behebung der Erwerbsminderung möglich ist. So ist es durchaus möglich, dass eine solche Rente auch gleich unbefristet gewährt wird, wenn ersichtlich ist, dass keine Besserung eintreten wird. Ansonsten, wie schon erwähnt, erfolgt eine befristete Gewährung von wenigen Monaten bis hin zu 3 Jahren. Sofern es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt, ist nach 9 Jahren davon auszugehen, dass die Minderung dauerhaft besteht. Wenn Sie die Rente für die Dauer von 5 Monaten erhalten haben, geht die RV wohl von einer zeitnahen Besserung Ihres Gesundheitszustand es aus.
krank-ohne-renteam 07.05.2019 | 06:42
Das wird dir hier wohl kaum jemand beantworten können, warum dir für 5 Monate eine EM-Rente bewilligt wurde. Ein Hinweis darauf könnte vielleicht das Sozialmedizinische Gutachten enthalten, welches du dir anfordern solltest. H.
Ulliam 07.05.2019 | 10:45
Ich vermute einen Schreibfehler. Für die paar Monate hätte man sonst einfach nur das Krankengeld weiter gezahlt und gut ist.
Schorscham 07.05.2019 | 11:04
Ulli schrieb

Ich vermute einen Schreibfehler. Für die paar Monate hätte man sonst einfach nur das Krankengeld weiter gezahlt und gut ist.

Nix ist gut. Warum sollte die Krankenkasse freiwillig mehr Krankengeld bezahlen als nötig? Dabei geht es schließlich um mehrere hundert Euro pro Monat. Kurzfristige EM-Rentenbewilligungen von wenigen Monaten sind durchaus üblich, wenn eine baldige Genesung als wahrscheinlich gilt. MfG
Neuhieram 07.05.2019 | 12:58
Nach Schilderung der Sachlage wäre es denkbar, dass der Versicherungsfall relativ weit in die Vergangenheit gelegt wurde. Da eine Befristung auf maximal 3 Jahre möglich ist, könnte es also durchaus sein, dass es zu einer so kurzen Dauer kommt - also zumindest gefühlt... Wann ist denn der Leistungsfall laut Rentenbescheid?
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