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volle Erwerbsminderungsrent

von Stephie22.03.2009 | 03:52
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2 Antworten

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Ich bin 38 Jahre alt seelisch chronisch erkrankt und bin deswegen zu 50% schwerbehindert.Ich habe einen Antrag auf "Frührente" gestellt und mir ist auf ein Jahr die volle Erwerbsminderung bescheinigt worde.Die ich aber wieder neu beantragen muß und ich möchte mich bei Ihnen informieren, wo ich den Antrag auf die Verlängerung der vollen Erwerbsminderung bekomme und nach welchen Kreterien bei der Verlängerung entschieden wird. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Corletto hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben.

1 Antworten

Corlettoam 22.03.2009 | 07:34
Einige Rentenversicherungen ( wie z.B. die DRV Bund, Berlin ) schicken den EM-Verlängerungsantrag meistens direkt und rechtzeitig den EM-Rentnern nach Hause. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlasssen, weil dies keine generelle Pflicht aller Rentenversicherungen ist und ganz unterschiedlich von den einzelnen regionalen RV's gehandhabt wird ! Hier können Sie die Formulare direkt bei der Deutschen Rentenversicherung downloaden und dann aus füllen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18860/DRVB/de/… Sie koennen auch bei ihrer Stadt/Gemeinde und/oder Kreisverwaltung den Antrag bekommen und dort sogar gleich mit fachkundiger Hilfe ausfüllen lassen ( Bitte dann aber vorher Termin vereinbaren ) . Die Kriterien im Rentenverlängerungsverfahren sind identisch mit denen der Erstbeantragungsverfahren. Der Antrag sollte auf jeden Fall rechtzeitig und zwar mindestens 4 Monate vor Ablauf der Zeitrente gestellt werden ! Im EM-Rentenverlänegrungsverfahreng wird wieder ganz neu geprüft, ob ihre gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen ( sich also nicht entscheidend gebessert haben ) und damit für eine EM-Rente ausreichen. Dazu werden neueste und ganz aktuellste Atteste/Befundberichte ihrer behandelnden Ärzte angefordert und eventuell auch eine neue Begutachtung ihrerseits stattfinden. Ihre Schwerbehinderung von 50% hat übrigens keinerlei Auswirkungen auf das Rentenverfahren, da die Anerkennung einer Schwerbehinderung von völlig anderen Kriterien abhängig ist und von einer anderen Behörde zuerkannt wird, als eine Erwerbsminderung. Mann kann also 100 % schwerbehindert sein und trotzdem voll erwerbsfähig sein. Umgekehrt kann jemand sogar auf Dauer voll erwerbsgemindert sein, hat aber keine zuerkannte Schwerbehinderung.
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