Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Nina7902.03.2017 | 16:29
1935 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum! Folgender Sachverhalt: Schwere Erkrankung im August 2016 mit anschließender Reha. Aufgrund der Diagnosen gehe ich von einer schlechten Erwerbsprognose aus. Schön während der Reha aufforderung der KK eine Reha bei Rentenversicherungsträger zu stellen. Diese wurde abgelehnt und ging zurück an KK. Auch diese lehnten zunächt ab. Nach Widerspruch übernimmt KK jetzt doch die Kosten. Am ersten Tag der bewilligten Reha kam die Mitteilung von Rentenversicherung über bewilligte volle Erwerbsminderungsrente zunächst befristet. Allerdings ist der Gesundheitszustand, trotz schlechert Prognose sehr viel besser. Der Betroffene möchte seine Erwerbsfähigkeit wieder kompl. herstellen, daher auch die Freude über die begonnene Reha. Wie gesagt, der Gesundheitszustand ist sehr viel besser als nach der letzten Reha zu erwarten war. Der Betroffene fühlt sich arbeitsfähig, wenn auch mit Einschränkungen der stetigen Belastbarkeit. Es müssten evtl. mehr Pausen erfolgen. Wie geht man denn jetzt vor? Der KK mitteilen, dass neu gestellte Erwerbsprognose nach Reha abzuwarten ist? Wenn die Rente in Anspruch genommen werden muss, was ist mit dem Arbeitsplatz? Der bleibt doch nicht erhalten!? Vielen Dank für Informationen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2017 | 10:36

Hallo Nina79,

grundsätzlich sollte zunächst der zuständige Rentenversicherungsträger über die geänderte Situation informiert werden.

Ggf. gibt es andere Möglichkeiten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_

broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_

chance.pdf?__blob=publicationFile&v=20

10 Antworten

Nina79am 02.03.2017 | 20:15
Ich finde, dies liegt immer im Auge des Betrachters! Wenn ein Mensch jedoch arbeiten kann und will sollte, so finde ich, auch diese Möglichkeit betrachtet werden. Mit Sicherheit gibt es auch Menschen die sich nicht mehr als arbeitsfähig sehen, und auf eine Rente hoffen. Was besser oder schlimmer ist, kann schlecht bewertet werden.
Nina79am 02.03.2017 | 20:18
Noch angemerkt, die Rente ist ja auch nur befristet! Wenn jetzt schon zu sehen ist, dass die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Sollte dann der Arbeitsplatz gefährdet werden? Ich denke nicht......
KSCam 02.03.2017 | 20:43
Dann soll er / sie doch arbeiten gehen und seine Arbeit wieder aufnehmen. Wenn das möglich ist und der Arbeitgeber mitmacht, hat doch zunächst keiner ein Problem damit. Die Krankenkasse meckert auch nicht, wenn jemand kein Krankengeld mehr bekommt und statt dessen als Arbeitnehmer wieder Beiträge einzahlt. Und die DRV muss letztlich auch nichts zahlen, wenn er / sie wieder wie bisher arbeitet. Blöd nur wenn sich nach kurzer Zeit rausstellt dass man doch nicht so belastbar ist wie man es gemeint hat.........dann muss halt im schlimmsten Fall wieder Rente beantragt werden.
W*lfgangam 02.03.2017 | 21:10
Hallo Nina79, ich kann nur für den öffentlichen Dienst sprechen, wo tarifvertraglich geregelt ist, wie bei den diversen Arten der EM-Rente das mit dem Arbeitsplatz geregelt ist. 1. Das Arbeitsverhältnis endet bei einer vollen unbefristeten EMRT mit Monatsende der Rentenbescheiderteilung. 2. Bei voller EMRT _befristet_, sei es med. bedingt oder aus Arbeitsmarktgründen, ruht es zunächst bis zum Fristablauf - dann stünden Sie ihrem Arbeitgeber wieder zur Verfügung. 3. Teilweise EMRT - natürlich auch hier ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit der Option zur teilweisen Weiterbeschäftigung 4. Auch bei voller EMRT aus Arbeitsmarktgründen gibt es die Option der (teilweisen) Weiterbeschäftigung. Wichtig, in allen Fällen laufen tarifrechtliche Fristen, deswegen Sie sich umgehend mit Personalbüro /Personalrat und/oder Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzten sollten - egal, in welcher Branche Sie beschäftigt sind. Und nein, Ihr 'persönlicher' Arbeitsplatz bleibt in Ihnen trotz 'Ruhens' nicht erhalten ...eine adäquate Stelle irgendwo im Beschäftigungs-Pool des Betriebs wird Ihnen nach 'Rückkehr' angeboten . Beispielhaft hier nachzulesen (1. Link, § 33 des Tarifvertrages) : http://www.oeffentlichen-dienst.de/tvoed/tarifvertraege.html Gruß w.
Nina79am 03.03.2017 | 06:08
Zunächst mal Danke für die bisherigen Antworten. Beim meiner Frage ob EW-Rente oder nicht, war mir schon bewußt, dass diese nicht leichtfertig vergeben wird. Und ich gehe momentan auch davon aus, dass eine Arbeitszeit von 6 Stunden nicht überschritten werden kann. Wenn, dann mit mehrerern Ruhepausen, vor allem Sitzpausen. Und genau hier knüpft doch meine Frage an: Es kann nicht "einfach" normal weiter gearbeitet werden. Hierzu wäre Unterstützung nötig. Aber dennoch ist der gesundhaietliche Zustand zu gut, um in Rente zu müssen. Es gibt da ja noch andere Möglichkeiten! In diesem Fall hat sich eine sehr schlechte gesundheitliche und berufliche Prognose so positiv verändert, wie es nicht zu erwarten war. Die Einschätzungen der RV beruhen auf ärztlichen dokumentationen, die längt den Gesundheitszustand nicht mehr spiegel. Daher die Bewilligung der Rente!
Nina79am 03.03.2017 | 11:10
Hallo und Danke, mit dem Träger der Rentenversicherung wurde bereits gesprochen. Diese wären bereit die momentane Reha abzuwarten. Allerdings hat da wohl das letzte Sagen die GKV aufgrund des einschränkten Dispositionsrechtes. Die GKV befürwortet allerdings die Rente. Hier spielen natürlich auch Kostengründe eine Rolle. Das Krankengeld wäre eigentlich noch nicht ausgeschöpft, erst Ende des Jahres. Da allerdings die Rente gezahlt werden kann, will dies natürlich die GKV. Keine schöne Sitation! Da ist man als betroffener scheinbar handlungsunfähig. Könnte trotz beantragter Rente, wozu man ja aufgefordert wird, nach der Reha eine andere Leistung der RV beantragt werden? Wie würde es dann finanziell aussehen. Wenn nach der Reha eine Rückführung in den Beruf beginnen könnte. Wer ist denn dann Kostenträger? Ich vermute jetzt mal die RV in der geringeren Höhe der Rent, oder? Momentan ist das sehr überfordernd. Alle stellen wollen natürlich nur das Beste. Allerdings wirkt sich die auf die finanziellen Leistungen enorm aus.
Schadeam 03.03.2017 | 12:55
Ich würde Ihnen raten zunächst mal die Rente zu nehmen und alles weitere ruhig und besonnen anzugehen. Sie führen das Gespräch mit dem Arbeitgeber und loten aus was der Ihnen anbieten kann: a) (zunächst mal) einen Minijob um auszutesten was wirklich geht. Das wäre aus Rentensicht kein Problem b) eine Teilzeitbeschäftigung, die Sie dann der DRV melden müssen und die zur Kürzung der Rente führt. Aber die Kürzung wäre nicht tragisch, weil Sie die Rente ja gar nicht wollen. c) eine Vollzeitbeschäftigung bei der der AG Rücksicht auf Ihre Einschränkungen nimmt - auch das führt zu Kürzung oder Wegfall der Rente. Und wenn es zu einer Arbeitsaufnahme im Betrieb kommt haben Sie Ihr Ziel erreicht. Alles andere, d.h. gegen Gutachten anzukämpfen, neue Gutachten einzufordern u.ä. führt nur zu Verwirrung auf allesn Seiten. Und was dann rauskommt, wissen Sie ohnehin auch nicht im Voraus. Schönes WE
Nina79am 03.03.2017 | 14:21
Herzlichen Dank für die Antworten. Zumindest weiß ich jetzt, dass eine Leistung das andere nicht ausschließt. Sprich auch mit Rente eine Rückführung in den Beruf nicht ausgeschlossen ist. Dennoch, so finde ich für Laien ein wirklich kaum verständliche Situation.
Schadeam 03.03.2017 | 14:35
deshalb gibt es für diese Laien ja auch Beratungsstellen der DRV, wo man solche Fragen persönlich besprechen kann den Betriebs- oder Personalrat oder die Personalabteilung wo gefragt werden kann wie es mit dem Arbeitsverhältnis weitergeht und zuallerletzt ist "Ihr Fall" ja auch etwas speziell gelagert: dass die DRV jemanden für voll erwerbsgemindert hält und der Rentenaspirant das aber wohl vollkommen anders sieht. Der Standardfall läuft da eher andersrum........
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026