Guten Tag,
der Seite 1 des Rentenbescheides ist zu entnehmen, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung befristet ist oder nicht.
§ 102 Abs. 2 SGB VI bestimmt, dass u. a. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit geleistet werden. Eine unbefristete Zahlung kommt nur dann in Frage, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.
Ob die Überprüfung einer Dauerrente erfolgt, ist eine Entscheidung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers.
Freundliche Grüße