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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Ulrike09.01.2023 | 12:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist die Beantragung einer vollen Erwerbsminderungsrente in einem Alter von bereits 63 Jahren überhaupt noch möglich? Es besteht eine besonders langjährige Versicherungspflicht (über 45 Jahre).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

als Antwort auf Ihre Frage folgender Auszug von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

(https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html):

"Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Wichtig:

Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben."

Alles Weitere (ggf. inklusive Antragstellung) klären Sie bitte in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Verlinkung auf die Beratungsstellen finden Sie auf der rechten Seite neben dem Forum.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Ulrikeam 09.01.2023 | 14:17
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Nun hätte ich doch noch eine kleine Frage: Bezieht sich das Datum aus die Regelaltersgrenze von 66 Jahre plus X Monate oder bereits auf das frühest möglich ungekürzten Rentenbezugs-Datum?
Fliederam 09.01.2023 | 13:55
Sie haben (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie können also auch mit 63 noch eine Erwerbsmidnerungsrente beantragen (und ggf. bewilligt bekommen).
DRVam 09.01.2023 | 16:20
Hallo Ulrike, als Antwort auf Ihre Frage folgender Auszug von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… "Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben." Alles Weitere (ggf. inklusive Antragstellung) klären Sie bitte in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Verlinkung auf die Beratungsstellen finden Sie auf der rechten Seite neben dem Forum. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Nun hätte ich doch noch eine kleine Frage: Bezieht sich das Datum aus die Regelaltersgrenze von 66 Jahre plus X Monate oder bereits auf das frühest möglich ungekürzten Rentenbezugs-Datum?
Es gibt nur eine Regelaltersrente, alles andere sind vorzeitige Renten mit entsprechend anderen Bezeichnungen.
Deutsche Rentenversicherung
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