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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Carolin12.04.2023 | 10:33
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 4 Jahren die EWMR wegen einer chronischen psychischen Erkrankung (alle 2 Jahre muss ich einen Antrag auf Verlängerung stellen). Zur Zeit bin ich medikamentös gut eingestellt und habe mich auf eine Teilzeitstelle (20 Stunden in der Woche) beworben und nun auch eine Zusage bekommen. Ich freue mich sehr, zumal ich wieder eine Aufgabe habe und vor Allem finanziell etwas besser über die Runden komme (meine Rente beträgt mtl. nur 880 Euro. Bei meinem neuen Job soll ich 1500 Euro brutto verdienen. Was muss ich nun tun damit gegenüber der RV alles richtig mache ? Ist es richtig, dass ich dann eine Rente auf teilweise EWM beziehen werde, die dann ca. 440 Euro beträgt? Vollzeit werde ich wohl nie wieder arbeiten können, Teilzeit wäre aber hoffentlich machbar. Ich bin erst 35 Jahre alt, würde ich bei meiner Teilzeitbeschäftigung auch wieder in die Rentenkasse einzahlen und somit meinen Rentenanspruch erhöhen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Carolin,

schön, dass Sie eine Beschäftigung gefunden haben, die sich mit Ihrem gesundheitlichen Zustand vereinbaren lässt. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, ab wann Sie die Beschäftigung aufnehmen, in welchem Umfang diese ausgeübt wird und wie hoch Ihr Hinzuverdienst in diesem Jahr sein wird. Die Informationen können Sie schriftlich einsenden. Alternativ können Sie die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Die Rentenversicherung prüft dann, in welchem Umfang Ihnen die Erwerbsminderungsrente künftig zusteht.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Mit Aufnahme Ihrer Beschäftigung werden wieder Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente von Bedeutung sind. Es ist jedoch zu beachten, dass Ihre aktuelle Erwerbsminderungsrente bereits eine sogenannte Zurechnungszeit enthält. Diese wird ebenfalls bei der späteren Altersrente mit berücksichtigt. Da die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Einzahlungen bewertet wird, kann es sein, dass sich die zusätzlichen Beiträge aus Ihrer neuen Beschäftigung nicht oder nicht in vollem Umfang in Ihrer späteren Altersrente auswirken.

Sofern hierzu weitere Fragen bestehen, können Sie sich gern individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mikeam 12.04.2023 | 11:05
Hätten sie meal nur 15 Stunden gemacht, dann hätten sie die volle Rente und das Gehalt behalten können. Aber egal, sie müssen jetzt der Rentenversicherung die Arbeitsaufnahme und die Stundenanzahl mitteilen und sie werden ja sehen was passiert.
Moniam 12.04.2023 | 11:07
Dass sich der Altersrentenanspruch durch die Teilzeitrente erhöht, ist relativ unwahrscheinlich.
Moniam 12.04.2023 | 11:08
Ich beziehe seit 4 Jahren die EWMR wegen einer chronischen psychischen Erkrankung (alle 2 Jahre muss ich einen Antrag auf Verlängerung stellen). Zur Zeit bin ich medikamentös gut eingestellt und habe mich auf eine Teilzeitstelle (20 Stunden in der Woche) beworben und nun auch eine Zusage bekommen. Ich freue mich sehr, zumal ich wieder eine Aufgabe habe und vor Allem finanziell etwas besser über die Runden komme (meine Rente beträgt mtl. nur 880 Euro. Bei meinem neuen Job soll ich 1500 Euro brutto verdienen. Was muss ich nun tun damit gegenüber der RV alles richtig mache ? Ist es richtig, dass ich dann eine Rente auf teilweise EWM beziehen werde, die dann ca. 440 Euro beträgt? Vollzeit werde ich wohl nie wieder arbeiten können, Teilzeit wäre aber hoffentlich machbar. Ich bin erst 35 Jahre alt, würde ich bei meiner Teilzeitbeschäftigung auch wieder in die Rentenkasse einzahlen und somit meinen Rentenanspruch erhöhen ?
Dass sich der Altersrentenanspruch durch die Teilzeitrente erhöht, ist relativ unwahrscheinlich.
Teilzeitarbeit, meine ich
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