Guten Tag Carolin,
schön, dass Sie eine Beschäftigung gefunden haben, die sich mit Ihrem gesundheitlichen Zustand vereinbaren lässt. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, ab wann Sie die Beschäftigung aufnehmen, in welchem Umfang diese ausgeübt wird und wie hoch Ihr Hinzuverdienst in diesem Jahr sein wird. Die Informationen können Sie schriftlich einsenden. Alternativ können Sie die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Die Rentenversicherung prüft dann, in welchem Umfang Ihnen die Erwerbsminderungsrente künftig zusteht.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html
Mit Aufnahme Ihrer Beschäftigung werden wieder Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, die für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente von Bedeutung sind. Es ist jedoch zu beachten, dass Ihre aktuelle Erwerbsminderungsrente bereits eine sogenannte Zurechnungszeit enthält. Diese wird ebenfalls bei der späteren Altersrente mit berücksichtigt. Da die Zurechnungszeit mit dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Einzahlungen bewertet wird, kann es sein, dass sich die zusätzlichen Beiträge aus Ihrer neuen Beschäftigung nicht oder nicht in vollem Umfang in Ihrer späteren Altersrente auswirken.
Sofern hierzu weitere Fragen bestehen, können Sie sich gern individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung