Hallo Christina,
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur befristet gewährt. Die Rente beginnt nach Ablauf von 6 Kalendermonaten ausgehend vom Leistungsfall.
Liegt bei Ihnen volle Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen vor, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Entscheidung über das Wohngeld hat daher das Sozialamt zu treffen.