Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht auch für Versicherte (unter 65) die voll erwerbsgemindert sind.
Was dann die Höhe der an Sie auszuzahlenden Leistung angeht, so hat insoweit Schiko bereits nützliche Hinweise gegeben. Verbindlich abklären lässt sich dies in einem anonymen Online Forum der gesetzlichen RV nicht.
Sofern Ihnen ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer zugebilligt wurde, wird dabei (i.d.R.) ein Restleistungsvermögen für Ihnen zumutbare Verweisungstätigkeiten von dauerhaft unter drei Stunden zugesprochen worden sein.
Wann und ob in solchen Fällen eine Nachuntersuchung stattfindet wird hier im Forum regelmäßig diskutiert (Suchfunktion dden Begriff Nachuntersuchung eingeben etc.).
Für Sie verbindlich beantworten aber kann dies nur der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger, dessen Kontaktdaten Sie ja als Rentenempfänger haben sollten.
MfG