Es ist grundsätzlich möglich während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung freiwillige Beiträge zu zahlen. Damit sich diese aber rentensteigernd auswirken, müssten Beiträge eingezahlt werden, die den Wert Zurechnungszeit übersteigen, oder Beiträge werden erst nach Ende der
Zurechnungszeit eingezahlt. Ein genauer Betrag zur Ermittlung, ob und in welcher Höhe sich freiwillige Beiträge rentensteigernd auswirken kann nur anhand des genauen Sachverhalts geprüft werden.
Bitte lassen Sie sich dazu bei uns persönlich beraten.