Hallo ullala,
sofern Sie noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben, hat der Grad der Behinderung noch keine Auswirkung auf die Rentenart. Erst wenn das entspechende Rentenalter (abhängig vom Geburtsjahr) erreicht ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, wäre die Zahlung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich.
Sie sollten sich auf jeden Fall vor Ablauf der Zeitrente mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, damit geklärt werden kann, ob dort eine Meldung erforderlich ist.