Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente auf Zeite

von Margitta21.12.2010 | 17:10
3014 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehrt geehrte Experten, iich bekommte ab 01.022011 volle EM-Rente auf Zeit, Leistungsfall 15.07.2010, da ich bereits im Arbeitslosengeld I-Bezug bin, hat nun die Agentur für Arbeit das ALG I-Zahlung eingestellt, somit bin ich für 3 Monate ohne Leistungsbezug, ich habe auch keine Möglichkeit Sozialhilfe zu erhalten, da ich über den Grenzbetrag bin, meine Frage an Sie ist, ob ich für diese 3 Monate trotzdem in der Krankenkasse über KRV versichert bin oder hier freiwillige Beiträge zahlen muss, ich bin nicht verheiratet wäre noch erwähnenswert, ich weiß dass dies ein Rentenforum ist, coh vielleicht können Sie mir doch helfen, meine Krankenkasse meint nähmlich ich müsste für diese 3 Monate freiwillige Beiträge zahlen, allerdingt denke ich, dass hier keine richtige Auskunft gegeben wurde, da wie gesagt der Leistungsfall er Erwerbsminderung Juli 2010 iwar, für eine kurze Rückantwort möchte ich mich bereits jetzte schon bedanken. Mit freundlichen Grüßen Margitta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers berücksichtigen. Beitragsfreiheit besteht, wenn

a) der hinterbliebene Ehegatte - ab 01.01.1989 somit auch der Witwer - oder die unter 18 Jahre alte Waise eines Rentners, der bereits in der KVdR versichert war, eine Rente beantragt oder

b) ohne die Versicherung in der KVdR eine Versicherung als Familienangehöriger bestände.

Wird die Rente bewilligt, erhält der Rentner die für Zeiten nach dem Rentenbeginn verauslagten Beiträge zur KVdR von der Krankenkasse zurück. Unabhängig davon hat der Rentenversicherungsträger jedoch von der Rentennachzahlung die darauf entfallenden Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten.

Wird die Rente abgelehnt, werden keine Beiträge zurückgezahlt; es bestand eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller nach § 189 SGB V.

Wie Sie oben sehen, sind Sie somit erst ab Rentenbeginn als Rentner krankenversichert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Klemensam 21.12.2010 | 18:41
Zeitlich befristete EM-Renten werden grundsätzlich erst nach dem 7. Monat der Feststellung des Leistungsfalles zur Auszahlung gebracht (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Das dürfte bei ihnen zeitlich ja hinkommen. Die AfA stellt mit Kenntnis der Zuerkennung der EM-Rente sofort die Zahlung des ALG I ein. Die AfA kann bzw. darf nicht anders, da diese gesetzlich so geregelt ist. Ab 15.7.10 gelten Sie jetzt rückwirkend offiziell als EM-Rentner. Aus der zum 1.2.11 dann zu erfolgenden EM-Rentennachzahlung wird sich die AfA das an Sie ab 15.7.10 bis zur Einstellung gezahlte ALG I von der RV dann zurückholen. War der ALG I Zahlbetrag höher als die jetzige EM-Rente brauchen Sie aber selbst nichts zurück bezahlen. Das ginge dann zu Lasten der AfA... Ebenfalls werden entsprechend die Krankenkassenbeiträge ab 15.7.10 verrechnet bzw. nachgezahlt, sodass da keine Lücke entsteht. Ab Eintritt des Leistungsfalles sind Sie - im Regelfall - in der KVdR ( Krankenversicherung der Rentner ) versichert. Es sei denn Sie sind privat krankenversichert. Sie sind also durchgänig trotz der jetzigen ALG I Einstellung weiterhin krankenversichert und brauchen keine freiwilligen Beiträge bis zum Einsetzen der Rentenzahlung leisten. Das wird alles wie gesagt mit der Rentennachzahlung dann zwischen AfA, Krankenkasse und Rentenversicherung verrechnet.
???am 22.12.2010 | 08:00
"Aus der zum 1.2.11 dann zu erfolgenden EM-Rentennachzahlung wird sich die AfA das an Sie ab 15.7.10 bis zur Einstellung gezahlte ALG I von der RV dann zurückholen." Wie soll hier eine Nachzahlung anfallen, wenn doch der Rentenbeginn erst der 01.02.2011 ist? Ein Erstattungsanspruch kann übrigens nur auf zeitgleich erbrachte Leistungen erhoben werden. Da die AfA ja schon jetzt nichts mehr zahlt, wird da wohl auch nichts sein.
Agnesam 22.12.2010 | 10:08
Hallo Margitta, die Antwort von @Klemens trifft nicht Deine Fragestellung. Mit der Rentenantragstellung beginnt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherrung der Rentner (sofern die Voraussetzungen vorliegen). Beiträge sind aber dann nicht zu zahlen wenn eine anderweitige Pflichtversicherung besteht. Dies ist bzw. war bei Dir der Fall.Mit der Einstellung von ALG1 endet aber diese Pflichtversicherung. Die Rente beginnt am 1.2.2011. Ab diesem Zeitpunkt wird die DRV die Beiträge einbehalten. Nun bist Du in der Tat in der Krankenversicherung pflichtversichert, musst ab in der Übergangszeit als Rentenantragsteller die Beiträge selbst bezahlen. Vielleicht meinte dies Deine Krankenkasse. Näheres kannst Du auch dem Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (Punkt 12) entnehmen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Agnes
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026