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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente + Aufwandsentschädigungen

von Claudia26.04.2011 | 18:55
1808 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme seit April die volle Erwerbsminderungsrente und darf 400 Euro zusätzlich verdienen. Jetzt könnte ich ab Mai meine bisherige ehrenamtliche Tätigkeit beim Hospizverein als Minijob für 300 Euro monatlich machen. Gleichzeitg gebe ich aber seit einem Jahr in einigen Altersheimen Tanzkurse für Menschen mit Demenz und bekomme dafür zwischen 7,50 und 12,50 Euro Aufwandsentschädigung pro Stunde. Insgesamt komme ich im Monat auf rd. 120 Euro. Damit komme ich also insgesamt auf etwas mehr als die 400 Euro. Ich habe mal gehört, dass die Aufwandsentschädigungen nicht zählen, wenn sie 2100 Euro im Jahr nicht übersteigen. Stimmt das? Danke und Gruß Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung in diesem Jahr beschlossen, dass für Einkünfte (Aufwandsentschädigungen) aus ehrenamtlichen Beschäftigungen oder Tätigkeiten, die neben einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erzielt werden, hinsichtlich der Hinzuverdienstregelungen nunmehr keine Besonderheiten mehr gelten. Sie sind in der Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in der sie Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB 4 oder Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB 4 sind.

Nunmehr hat jedoch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Einkünfte in den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, die vorgesehene Neuregelung bereits im Vorgriff zu beachten. Die Rentenversicherung hat zu erkennen gegeben, dass sie dieser Bitte nachkommen wird.

Die Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind also bis 30.09.2015 kein Einkommen.

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