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Zur Experten-Antwort springenHallo Jogine,
die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2023 auf 17.823,75 Euro angehoben worden. Wenn Sie im Kalenderjahr 2023 neben den erwähnten Zahlungen in Höhe von 1300 Euro und 12.000 Euro keine weiteren Hinzuverdienste neben der Rente haben, wird von ihrer Rente nichts abgezogen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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