Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente befristet/ Weiterbildung möglich?

von Maria 07.03.2018 | 11:45
3128 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 31 und bekomme derzeit eine volle Erwerbsminderungsrente bis Januar 2021+ Grundsicherung vom Sozialamt. Ich möchte mich jedoch gerne weiterbilden und auch anstreben einer kleinen Beschäftigung nachzugehen. Dazu würde ich gerne eine Weiterbildung als Betreuungskraft machen(wäre teilzeit 4.5 Stunden am tag für 5 Monate möglich) . Ich würde gern wissen ob man zb die volle Rente auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verlegen kann und ob es dann möglich wäre diese weiterbildung zu machen und auch finanziert zu bekommen? Normalweise stellt die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine dafür aus und übernimmt die Kosten. Ich würde gerne wissen ob der Rententräger dies auch macht. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

das Leben neu in die eigenen Hände zu nehmen halte ich für eine gute Perspektive. An Ihrer Stelle könnte ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und anschließend eine Beratung durch den Reha-Fachberatungsdienst für Sie weitere Erkenntnisse bringen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

26 Antworten

Schorscham 07.03.2018 | 11:59
Das geht. Allerdings wird die DRV dann u.U. eine erneute Überprüfung Ihres beruflichen Leistungsvermögens veranlssen. Die RV-Träger übernehmen solche Kosten ggf. im Rahmen einer beruflichen Reha-Maßnahme, sofernb die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings wird auch dann die Rentenberechtigung erneut auf den Prüfstand gestellt. MfG
???am 07.03.2018 | 12:13
Leistungen für Teilhabe am Arbeitsleben (=Ihre Weiterbildung) können von der DRV nur finanziert werden, wenn Sie mehr als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig sind oder dadurch werden. Da eine reine Weiterbildung keinen Einfluss auf Ihren Gesundheitszustand hat, müssten Sie also schon jetzt bzw. bei Beginn der Weiterbildung nur teilweise erwerbsgemindert sein. Das wäre der Fall, wenn Sie eine sog. Arbeitsmarktrente beziehen. Sollte es eine "echte" volle EM-Rente sein, müssten Sie eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes nachweisen - mit allen möglichen Konsequenzen für Ihren Rentenanspruch. Ob die von Ihnen gewünschte Fortbildung dann auch bewilligt wird, ist dann wieder eine andere Frage. Sollten sie z.B. unter einer psychischen Erkrankung leiden, ist eine Tätigkeit als Betreuungskraft wegen der auftretenden psychischen Belastungen normalerweise ungeeignet.
Rentenschmiedam 07.03.2018 | 13:01
Hallo und Mahlzeit! Ich würde an Ihrer Stelle zumindest im Moment die Finger davon lassen. Sie gefährden damit nur Ihren Rentenanspruch, ohne zu wissen, ob die angestrebte Beschäftigung als Betreuungskraft überhaupt für Sie als geeignet angesehen wird um die Weiterbildung zu finanzieren. Für diese Tätigkeit braucht man das was man landläufig als gesundes Nervenkostüm bezeichnet und voll erwerbsgemindert sind Sie ja auch nicht ohne Grund. Sofern Sie wegen einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt sozusagen als voll erwerbsgemindert gelten, könnte Ihr Rentenanspruch dann auch durch das Vorhandensein einer Verweisungstätigkeit gefährdet sein. Haben Sie überhaupt eine Stelle in Aussicht, d.h. einen Arbeitgeber der Sie trotz der vollen Erwerbsminderung überhaupt einstellt? Das wären mir ehrlich gesagt zuviele "Wenns" und "Falls" und "Vielleichts". Es bliebe ja noch die Möglichkeit die Weiterbildung selbst zu bezahlen und es nur demjenigen zu sagen, dem Sie das sagen wollen. Treffen Sie Ihre Wahl, es ist Ihr Leben. Beste Grüsse
Und Josefam 07.03.2018 | 12:37
Hallo Maria, es hat seinen signifikanten Grund warum Sie die volle EMR erhalten. Nutzen Sie diese Zeit um wieder grsund zu werden. Und dann können Sie eine Weiterbildung absolvieren und arbeiten gehen. Viel Glück und Erfolg und Spaß. Dein Josef.
...am 07.03.2018 | 17:29
Sei doch froh, dass Du volle Erwerberbsminderungsrente bekommst, dann brauchst Du keine Weiterbildung machen. Ich beziehe auch volle Erwerbsminderungsrente, aber mir bezahlt die Deutsche Rentenversicherung nicht mal alle 5 Jahre die 5 Module zur BKrFQG, inklusive ärztlicher Untersuchung und augenärztlicher Untersuchung. Ich wäre froh, wenn mir dies die Deutsche Rentenversicherung bezahlen würde, dann könnte ich auf 450-€uro-Basis einen Job nach gehen. Somit darf ich nur sporadisch einen Schausteller aushelfen, da brauche ich nicht die Module des BKrFQG.
Mariaam 07.03.2018 | 17:14
Danke für die Zahlreichen Antworten. Ich muss noch hinzufügen das ich seit 1 1/2 Jahren Hospizbegleitung mache auf ehrenamtlicher Basis und auch Senioren ehrenamtlich betreue und ich weiss deshalb das ich besonders die Hospizbegleitung sehr gerne mache und gern in diesem Bereich etwas sinnvolles tun möchte. Es ist auch schwer wieder in normales Leben zu gelangen wenn man einmal vom Amt abhängig und selbst erkrankt ist ohne gleich die volle Breitseite zu kriegen. Man möchte etwas machen, aber eben auch erstmal probieren und sehen wieviel man überhaupt schafft. Aber die Chance sollte man denke ich schon nutzen anstatt alles aufzugeben. Natürlich habe ich die gleichen bedenken und bin ja froh gewesen die Rente zu haben. Aber innerlich überlegt man natürlich auch was man mit seinem Leben noch anfangen will. Am liebsten würde ich eine Ausbildung zur Krankenschwester machen um im Hospiz bereich tätig zu sein, das schaffe ich körperlich jedoch nicht. Deswegen diese Alternative.
Mariaam 07.03.2018 | 17:33
Aber irgendwo möchte man sich ja auch noch weiterbilden in dem Alter. Man ist ja keine 80 und dumm im Kopf mal salopp gesagt. Ich verstehe das natürlich und ich bin ja auch froh das ich die Rente bekomme, weiterdenken muss man dennoch. Es geht ja auch darum was ist nach der Rente, darüber kann man sich ja tatsächlich Gedanken machen.
Einer der gerne arbeitetam 08.03.2018 | 11:12
Es ist doch lobenswert, wenn eine Frau von 31 Jahren nicht ihr restliches Leben bis zur Altersrente als Erwerbsminderungs-Rentnerin verbringen will. Ich persönlich würde alles versuchen, um aus dieser Ecke herauszukommen, wenn es möglich ist. Was die Leute in solchen Foren haben, alle wollen Rentner sein, anstatt zu arbeiten. Maria, ich wünsche Ihnen viel Erfolg, Kraft und alles Liebe bei der Verwirklichung Ihres Vorhabens. Machen Sie was aus Ihrem Leben, es wird sich lohnen. Auf gehts, die Zukunft wartet....
Schorscham 08.03.2018 | 09:57
.....und zwar die Erkenntnis, dass die EM-Rente schneller futsch sein kann, als man dachte. MfG
Schorscham 08.03.2018 | 13:48
Zitat von Einer der gerne arbeitet anzeigen
So so... Und warum soll man auf rechtlich zustehende Rentenansprüche verzichten, wenn man seinen Arbeitsdrang auch anders befriedigen kann? Ich persönlich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, obwohl ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch vollschichtig leistungsfähig bin. Meine individuelle Hinzuverdienstgrenze ist ziemlich großzügig bemessen, so dass ich bereits mit einer Teilzeitstelle in Kombination mit meiner BU-Rente ein erheblich höheres Gesamteinkommen erzielen kann als früher mit einer Vollzeitstelle. Erklären Sie also bitte mal, WARUM ich freiwillig auf meine RECHTLICH ZUSTEHENDE EM-Rente verzichten sollte, nur weil ich thoretisch Vollzeitjobs ausüben könnte? Im vorliegenden Fall bezieht die Fragestellerin eine volle EM-Rente und dürfte völlig legal Nebenjobs ausüben. Und wenn der Arbeitsdrang dadurch nicht befriedigt werden kann, gibt es immer noch zahlreiche Hobbys. Tun Sie bitte nicht so, als wären EM-Rentner die nicht arbeiten wollen obwohl sie es könnten, Sozialschmarotzer. Im Gegensatz zur Sozialhilfe und zu Hartz4 handelt es sich bei Renten nämlich NICHT um steuergeldfinanzierte bedarfsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen, sondern um beitragsfinanzierte Versicherungsleistungen. Kein Frührentner muss sich also deswegen schämen, wenn er nicht "aus seiner Ecke" heruskommen will. Und ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass SIE ALLES versuchen würden, um "aus dieser Ecke" herauszukommen. Obwohl die Dummheit mancher Leute ziemlich beeindruckenmd sein kann... MfG
Grokoam 08.03.2018 | 13:49
Es ist doch lobenswert, wenn eine Frau von 31 Jahren nicht ihr restliches Leben bis zur Altersrente als Erwerbsminderungs-Rentnerin verbringen will. Ich persönlich würde alles versuchen, um aus dieser Ecke herauszukommen, wenn es möglich ist. Was die Leute in solchen Foren haben, alle wollen Rentner sein, anstatt zu arbeiten. Maria, ich wünsche Ihnen viel Erfolg, Kraft und alles Liebe bei der Verwirklichung Ihres Vorhabens. Machen Sie was aus Ihrem Leben, es wird sich lohnen. Auf gehts, die Zukunft wartet....
Hallo, aus welcher Ecke bist du denn gekrochen!Schleim, Schleim... ( siehst du die Schleimspur). Und das sagt der Richtige - die Zukunft wartet - .... da muss ich dreimal lachen. Mfg
So verbittert wie Du schreibst kann Ich nicht glauben dass Du lachen kannst. Schon gar nicht dreimal.
Leserhamster Ralleam 08.03.2018 | 15:55
Noch was, kann es sein, das dieser Heip so im September/ Oktober begonnen hat? Mit diesen Rentnern, die nicht arbeiten können und dann doch wollen? Oder ist das ein falscher Eindruck meinerseits? Ich lese hier seit rund 2 Jahren mit, aber das fällt mir dann schon auf.
Leserhamster Ralleam 08.03.2018 | 15:50
Wieso beantragt man Frührente und im Erfolgsfall will man wieder arbeiten? Da hätte man doch keine solche Rente beantragen müssen? Noch ein Wunder Schorsch kann vollschichtig arbeiten und kriegt Rente? Versteh ich nicht. Hier im Forum sind so einige Leute, die sich den Rentenantrag eigentlich sparen hätten können, die können doch arbeiten nach ihren Aussagen. Versteh ich auch nicht. Aber vielleicht ist es so, das ich alles essen kann, aber nicht alles wissen soll. Eigenartige Welt hier!
Wahrheit?am 08.03.2018 | 16:03
Man kann und sollte nicht alles glauben, was in einem offenen Forum so geschrieben wird. Auch hier machen sich viele User Ihre eigene Geschichte. Real muss sie deswegen noch lange nicht sein! Bleiben Sie skeptisch!
Schorscham 08.03.2018 | 18:01
Zitat von Leserhamster Ralle anzeigen
Der Unterschied zwischen BERUFS-Unfähigkeit und ERWERBS-Unfähigkeit ist welcher? Der Unterschied zwischen einer BERUFS-Unfähigkeitsrente und einer ERWERBS-Unfähigkeitsrente (volle EM-Rente) ist welcher? Es ist sogar vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, dass Bezieher einer alten BU-Rente und einer Teil-EM-Rente nach neuem Recht Arbeitseinkommen erzielen. Wie sollte man denn wohl sonst das fehlende Renten-Drittel bzw. die fehlende Renten-Hälfte auftreiben? MfG
Franz Josefam 08.03.2018 | 18:19
Zitat von Kaiser anzeigen
Kaiser schrieb

Es ist doch lobenswert, wenn eine Frau von 31 Jahren nicht ihr restliches

Leben bis zur Altersrente als Erwerbsminderungs-Rentnerin verbringen will.

Ich persönlich würde alles versuchen, um aus dieser Ecke herauszukommen, wenn es möglich ist.

Was die Leute in solchen Foren haben, alle wollen Rentner sein, anstatt zu arbeiten.

[/quote]

So so...

Und warum soll man auf rechtlich zustehende Rentenansprüche verzichten, wenn man seinen Arbeitsdrang auch anders befriedigen kann?

Ich persönlich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, obwohl ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch vollschichtig leistungsfähig bin.

Meine individuelle Hinzuverdienstgrenze ist ziemlich großzügig bemessen, so dass ich bereits mit einer Teilzeitstelle in Kombination mit meiner BU-Rente ein erheblich höheres Gesamteinkommen erzielen kann als früher mit einer Vollzeitstelle.

Erklären Sie also bitte mal, WARUM ich freiwillig auf meine RECHTLICH ZUSTEHENDE EM-Rente verzichten sollte, nur weil ich thoretisch Vollzeitjobs ausüben könnte?

Im vorliegenden Fall bezieht die Fragestellerin eine volle EM-Rente und dürfte völlig legal Nebenjobs ausüben.

Und wenn der Arbeitsdrang dadurch nicht befriedigt werden kann, gibt es immer noch zahlreiche Hobbys.

Tun Sie bitte nicht so, als wären EM-Rentner die nicht arbeiten wollen obwohl sie es könnten, Sozialschmarotzer.

Im Gegensatz zur Sozialhilfe und zu Hartz4 handelt es sich bei Renten nämlich NICHT um steuergeldfinanzierte bedarfsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen, sondern um beitragsfinanzierte Versicherungsleistungen.

Kein Frührentner muss sich also deswegen schämen, wenn er nicht "aus seiner Ecke" heruskommen will.

Und ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass SIE ALLES versuchen würden, um "aus dieser Ecke" herauszukommen.

Obwohl die Dummheit mancher Leute ziemlich beeindruckenmd sein kann...

MfG

[/quote]

Genau! Warum arbeiten, wenn Papa Staat für mich zahlt?

Also bist Du doch nichts anderes als ein Sozialschmarotzer!

Du musst es nur erkennen wollen.

Seit wann zahlt der Staat denn Versichertenrenten? Bisher ist dafür immer noch die Solidargemeinschaft der Versicherten zuständig, wozu die Rentenbezieher übrigens auch gehören, Sie Intelligenzbolzen! Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind übrigens gesetzlich geregelt, falls Sie es noch nicht wissen sollten. Also muss sich hier kein Rentner von ungebildeten Klappskallis wie Ihnen blöd anmachen lassen. Konntest Du so weit folgen oder muss ich einfachere Worte wählen?
Kaiseram 08.03.2018 | 17:11
Zitat von Schorsch anzeigen
Schorsch schrieb

So so...

Und warum soll man auf rechtlich zustehende Rentenansprüche verzichten, wenn man seinen Arbeitsdrang auch anders befriedigen kann?

Ich persönlich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, obwohl ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch vollschichtig leistungsfähig bin.

Meine individuelle Hinzuverdienstgrenze ist ziemlich großzügig bemessen, so dass ich bereits mit einer Teilzeitstelle in Kombination mit meiner BU-Rente ein erheblich höheres Gesamteinkommen erzielen kann als früher mit einer Vollzeitstelle.

Erklären Sie also bitte mal, WARUM ich freiwillig auf meine RECHTLICH ZUSTEHENDE EM-Rente verzichten sollte, nur weil ich thoretisch Vollzeitjobs ausüben könnte?

Im vorliegenden Fall bezieht die Fragestellerin eine volle EM-Rente und dürfte völlig legal Nebenjobs ausüben.

Und wenn der Arbeitsdrang dadurch nicht befriedigt werden kann, gibt es immer noch zahlreiche Hobbys.

Tun Sie bitte nicht so, als wären EM-Rentner die nicht arbeiten wollen obwohl sie es könnten, Sozialschmarotzer.

Im Gegensatz zur Sozialhilfe und zu Hartz4 handelt es sich bei Renten nämlich NICHT um steuergeldfinanzierte bedarfsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen, sondern um beitragsfinanzierte Versicherungsleistungen.

Kein Frührentner muss sich also deswegen schämen, wenn er nicht "aus seiner Ecke" heruskommen will.

Und ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass SIE ALLES versuchen würden, um "aus dieser Ecke" herauszukommen.

Obwohl die Dummheit mancher Leute ziemlich beeindruckenmd sein kann...

MfG

Es ist doch lobenswert, wenn eine Frau von 31 Jahren nicht ihr restliches Leben bis zur Altersrente als Erwerbsminderungs-Rentnerin verbringen will. Ich persönlich würde alles versuchen, um aus dieser Ecke herauszukommen, wenn es möglich ist. Was die Leute in solchen Foren haben, alle wollen Rentner sein, anstatt zu arbeiten.
So so... Und warum soll man auf rechtlich zustehende Rentenansprüche verzichten, wenn man seinen Arbeitsdrang auch anders befriedigen kann? Ich persönlich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, obwohl ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch vollschichtig leistungsfähig bin. Meine individuelle Hinzuverdienstgrenze ist ziemlich großzügig bemessen, so dass ich bereits mit einer Teilzeitstelle in Kombination mit meiner BU-Rente ein erheblich höheres Gesamteinkommen erzielen kann als früher mit einer Vollzeitstelle. Erklären Sie also bitte mal, WARUM ich freiwillig auf meine RECHTLICH ZUSTEHENDE EM-Rente verzichten sollte, nur weil ich thoretisch Vollzeitjobs ausüben könnte? Im vorliegenden Fall bezieht die Fragestellerin eine volle EM-Rente und dürfte völlig legal Nebenjobs ausüben. Und wenn der Arbeitsdrang dadurch nicht befriedigt werden kann, gibt es immer noch zahlreiche Hobbys. Tun Sie bitte nicht so, als wären EM-Rentner die nicht arbeiten wollen obwohl sie es könnten, Sozialschmarotzer. Im Gegensatz zur Sozialhilfe und zu Hartz4 handelt es sich bei Renten nämlich NICHT um steuergeldfinanzierte bedarfsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen, sondern um beitragsfinanzierte Versicherungsleistungen. Kein Frührentner muss sich also deswegen schämen, wenn er nicht "aus seiner Ecke" heruskommen will. Und ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass SIE ALLES versuchen würden, um "aus dieser Ecke" herauszukommen. Obwohl die Dummheit mancher Leute ziemlich beeindruckenmd sein kann... MfG
Genau! Warum arbeiten, wenn Papa Staat für mich zahlt? Also bist Du doch nichts anderes als ein Sozialschmarotzer! Du musst es nur erkennen wollen.
Leserhamster Ralleam 08.03.2018 | 19:09
Schorsch, nicht das Sie meinen, ich will respektlos gegenüber Ihnen sein. Das war und ist nicht meine Absicht. Ist das so rüber gekommen, dann entschuldigen Sie mir. Ich hab es nicht gewusst, aber habe mal hier im Internet mal rumgeschaut und das wichtige dazu gelesen. Auch das mit der Berufsunfähigkeit und das mit der Erwerbsunfähigkeit, hab gemeint das wäre das selbe aber jetzt weiß ich das es sehr unterschiedlich ist. Und wenn es Ihr Rechtsanspruch ist, dann ist es doch gut wenn Sie es so machen. Das diese Renten kein Geld vom Sozi ist, sondern mit Beiträgen bezahlt sind, weiß ich. Aber danke für den Hinweis bei der Sache. Also Friedenshand, Schorsch? Von mir gerne. Ist übrigens ein sehr schönes und nützliches Forum, gut das es das gibt. Meine Anerkennung haben die Expertenschreiber und die anderen die was wissen.
Steuerzahleram 08.03.2018 | 19:18
Zitat von Franz Josef anzeigen
Genau! Warum arbeiten, wenn Papa Staat für mich zahlt?
Seit wann zahlt der Staat denn Versichertenrenten? Bisher ist dafür immer noch die Solidargemeinschaft der Versicherten zuständig, wozu die Rentenbezieher übrigens auch gehören, Sie Intelligenzbolzen! Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind übrigens gesetzlich geregelt, falls Sie es noch nicht wissen sollten. Also muss sich hier kein Rentner von ungebildeten Klappskallis wie Ihnen blöd anmachen lassen. Konntest Du so weit folgen oder muss ich einfachere Worte wählen?
Da sieht man mal wieder die Dummen sterben nicht aus. Schon mal was vom Bundeszuschuss für die Rentenversicherung gehört? Das ist einer der größten Zuschüsse aus dem Steuertopf. Deshalb besser schweigen, wenn man nicht die Spur einer Ahnung hat!
Ich bin auch Steuerzahleram 09.03.2018 | 10:32
Zitat von Steuerzahler anzeigen
Seit wann zahlt der Staat denn Versichertenrenten? Bisher ist dafür immer noch die Solidargemeinschaft der Versicherten zuständig, wozu die Rentenbezieher übrigens auch gehören, Sie Intelligenzbolzen! Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind übrigens gesetzlich geregelt, falls Sie es noch nicht wissen sollten. Also muss sich hier kein Rentner von ungebildeten Klappskallis wie Ihnen blöd anmachen lassen. Konntest Du so weit folgen oder muss ich einfachere Worte wählen?
Da sieht man mal wieder die Dummen sterben nicht aus. Schon mal was vom Bundeszuschuss für die Rentenversicherung gehört? Das ist einer der größten Zuschüsse aus dem Steuertopf. Deshalb besser schweigen, wenn man nicht die Spur einer Ahnung hat!
Hallo, man sieht das Sie keine Ahnung von dieser Materie haben. Schon mal hinterfragt, warum der Bundzuschuss für den Rententopf notwendig ist? Das ist wie im wirklichen Leben. Wenn Sie von Ihrem Einkommen nichts beiseite legen, dann sind Sie später auf staatliche Hilfe angewiesen. Da liegen Sie falsch mit dem größten Zuschuss aus dem Steuertopf. Dieser ist nämllich der Sozialtopf ( Harz4 ect.). Deshalb besser schweigen, wenn man nicht die Spur einer Ahnung hat! Mfg
Hans Huberam 09.03.2018 | 13:21
Zitat von Schorsch anzeigen
Noch ein Wunder Schorsch kann vollschichtig arbeiten und kriegt Rente? Versteh ich nicht.
Der Unterschied zwischen BERUFS-Unfähigkeit und ERWERBS-Unfähigkeit ist welcher? Der Unterschied zwischen einer BERUFS-Unfähigkeitsrente und einer ERWERBS-Unfähigkeitsrente (volle EM-Rente) ist welcher? Es ist sogar vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, dass Bezieher einer alten BU-Rente und einer Teil-EM-Rente nach neuem Recht Arbeitseinkommen erzielen. Wie sollte man denn wohl sonst das fehlende Renten-Drittel bzw. die fehlende Renten-Hälfte auftreiben? MfG @Schorsch Sie sollten aber schon auch sagen das dieses fehelende Rentendrittel bei BU Rentner im Durchschnitt immer noch höher ausfällt als die volle EM Rente nach 2001. 1. wurden nochmal Zeiten nach 55 berechnet 2. keine 10,8% Abzug ein leben lang 3. auch waren die Vorrausetzung für diese Rente sagen wir es mal so sehr einfach. Ich gönne ihnen ja auch ihre BU Rente und ihren üppigen Zuverdienst nur warum gerade Sie sich immer aufregen wenn wir Bestandsrentner gleiche Zurechnungszeiten fordern wundert mich dann schon. Vor allen wenn so wie ich immerhin davor 37 Jahre voll eingezahlt habe und nur wegen ein paar Monate zum ominösen 01.07.2014 benachteiligt werde.
Schorscham 09.03.2018 | 13:48
Zitat von Hans Huber anzeigen
AUFREGUNG sieht bei mir anders aus. Im Gegensatz zu Ihnen akzeptiere ich Stichtagsregelungen, weil sie rechtmäßig sind und auch mit noch so großer Aufregung nicht zu ändern sind. Beinahe wäre ich selbst ein Opfer einer Stichtagsregelung geworden, weil meine BU nur wenige Monate vor der Gesetzesänderung eingetreten ist. Als ich damals berufsunfähig wurde, machte ich mir noch gar keine Gedanken darüber, ob mir eventuell irgendeine Rente zustehen könnte. Erst in der Reha-Klinik empfahl mir der dortige Sozialdienst im dortigen Rathaus BU-Rente zu beantragen, was ich dann auch tat. Zunächst wurde mein Antrag abgelehnt, weil es angeblich zumutbare Verweisungstätigkeiten für mich gab. Als Alternative zur BU-Rente bewilligte mir die DRV aber zeitgleich eine LTA-Maßnahme und gab auch schon grünes Licht für eine Umschulungsmaßnahme. Da ich jedoch zunächst den Ausgang meines Widerspruchs-/Klageverfahrens abwarten wollte, ruhte die bereits genehmigte Umschulungsmaßnahme vorläufig. Und nun steht es Ihnen frei, mir zu glauben, dass es mir ehrlich gesagt völlig egal war, ob meine BU-Rente vom Sozialgericht zugesprochen wurde oder nicht. Wäre die Klage gegen mich entschieden worden, hätte ich das eben akzeptiert und die Umschulungsmaßnahme angetreten. Mir ging es nur darum, eventuell zustehende Rentenansprüche prüfen zu lassen, weil ich nicht gerne auf Dinge verzichte, auf die ich einen Rechtsanspruch habe. MfG
Pandoraam 12.02.2019 | 13:05
Entschuldigung, aber dies ist m. E. ein sehr frecher Kommentar. Die EM/EU-Rente wurde und wird ja nicht ohne Grund bewilligt, trotzdem fehlt hinterher vielen die Beschäftigung. So auch mir. Voll-EU auf Lebenszeit wegen Posttraumatischer Belastungsstörung infolge jahrelanger Gewalteinwirkung als Kind. Wie gerne hätte ich eine 450-Euro-Beschäftigung, wenigstens 225-Euro-Beschäftigung! Habe eine Heimarbeit angemeldet, bei der ich 80-120 Euro mtl. verdiene, da ich einfach nicht leistungsfähig bin und z. T. schon nach 10 Wochenstunden wg. meiner Beschwerden rausfalle. Aber zu Hause fühle ich mich lebendig begraben und würde so gerne eine 10-15-Stunden-Stelle auf einem neuen, für Menschen wie mich zu schaffenden 2. Arbeitsmarkt haben. Ehrenamtlich okay, mache ich auch ab und an. Bilde mich auf Gratis-Online-Seminaren schon fort. Suche einen 450-Euro-Arbeitgeber, aber mit meinen Qualifikationen (Hochschulabschluss) und meinem Leiden ist dies sehr schwer. Mein Reha-Antrag bei der Krankenkasse wurde vom MDK abgewiesen. EM-Rente aufgrund meines Zustandes dauerhaft und unvermeidlich. Dennoch: Gibt es denn für Menschen wie mich nicht etwas, wie für die geistig Behinderten die Werkstätte???? (die wollen aber Vollzeit-Mitarbeit, was bei mir wiederum nicht geht). Gibt es Programme für mich, und wo? Ich bin für alle Tipps dankbar, auch von Ihnen.
EmRenteram 24.04.2019 | 00:47
Hallo Pandora, Mir geht es leider genauso wie ihnen. Haben sie eine Lösung gefunden? Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026