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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, halbe wurde beantragt

von Bubi25.07.2014 | 07:23
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5 Antworten

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Hallo, ich bin 50 Jahre alt, Geb. 20.11.63. Ich bin seit 24.06.13 AU krank geschrieben, Aussteuerung wäre am 22.11.14. Am 18.10.13 stellte ich einen Reha-Antrag, Reha war vom 27.12.13 - 31.01.14. Entlassung erfolgte AU mit Hinweis auf Beantragung einer Teilerwerbsminderungsrente. Im Juni 14 war der Gutachtertermin. Der Arzt hat sich um meine Belange gar nicht gekümmert. Ich habe ihm gesagt, dass ich einen festen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst habe und mir vorstellen kann in absehbarer Zeit im Rahmen von ca. 4 Std./tgl. wieder arbeiten zu gehen. Daher hatte ich ja auch einen Antrag auf Teilrente gestellt. Nun bekam ich den Bescheid der vollen Erwerbsminderungsrente wegen (psychische Erkrankung) rückwirkend vom 01.01.14 - 30.06.16. Irgendwie bin ich damit nicht einverstanden, da ich gerne noch 3-4 Std/tgl. arbeiten gehen wollte um weiter Struktur im Leben zu haben. Ein Bekannter meinte, ich könne den Rentenantrag ja zurückziehen und meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich 6 Std./tgl. wieder arbeiten komme. Erstens weiß ich nicht, ob ich das gesundheitlich schaffe, in VZ hatte ich es ja auch nicht mehr gepackt. Einen Anspruch auf TZ Arbeit hätte ich. Zweitens: was würde die KK dazu sagen, wenn ich den Antrag zurückziehe? Diese hat ja Anspruch auf die Rente vom 01.01.14 - 31.08.14 (6.800 Euro), da die DRV erst ab 01.09.14 die Rente auf mein Konto überweist. Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. Ich freue mich auf Antworten. Gruß Bubi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Beurteilung der verbliebenen Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen obliegt dem ärztlichen Gutachter.

Sie können Widerspruch einlegen und Ihren Vorgang schildern.

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4 Antworten

=//=am 25.07.2014 | 09:46
Sie können selbstverständlich Widerspruch einlegen. Wenn in Ihrem Rentenbescheid (auf der 2. Seite oben) steht, dass die Rente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wegen der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, handelt es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente. D.h., Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt bei 3 - unter 6 Stunden. Da Sie schon länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank sind und Krankengeld bezogen, wurde dann von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Wenn Sie eine Beschäftigung mit tgl. 3 und mehr Stunden ausüben, quasi auf Kosten der Restgesundheit, erhalten Sie nur die teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie erst in Zukunft wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber arbeiten können, teilen Sie dies umgehend der DRV mit. Von dort wird dann der Rentenanspruch (volle oder teilweise EM-Rente) geprüft. Noch etwas anderes: Die KK kann ihren Erstattungsanspruch nur bis längstens 31.07.14 geltend machen, da für August noch kein KG ausgezahlt wurde. Somit wird Ihnen dann die Augustrente schon vor Ende August ausgezahlt. Da Sie ab August kein KG mehr beziehen, ist es doch besser, wenn Sie anstelle der teilweisen die volle EM-Rente bekommen! Dies sollten Sie beachten.
B´sonam 25.07.2014 | 09:58
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Arbeitsmarktrente ist hier relativ unwahrscheinlich. Es liegt ein fester Arbeitsplatz im öD mit Anspruch auf Teilzeitarbeit vor ;-)
=//=am 25.07.2014 | 12:16
Sie können selbstverständlich Widerspruch einlegen. Wenn in Ihrem Rentenbescheid (auf der 2. Seite oben) steht, dass die Rente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wegen der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, handelt es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente. D.h., Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt bei 3 - unter 6 Stunden. Da Sie schon länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank sind und Krankengeld bezogen, wurde dann von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Wenn Sie eine Beschäftigung mit tgl. 3 und mehr Stunden ausüben, quasi auf Kosten der Restgesundheit, erhalten Sie nur die teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie erst in Zukunft wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber arbeiten können, teilen Sie dies umgehend der DRV mit. Von dort wird dann der Rentenanspruch (volle oder teilweise EM-Rente) geprüft. Noch etwas anderes: Die KK kann ihren Erstattungsanspruch nur bis längstens 31.07.14 geltend machen, da für August noch kein KG ausgezahlt wurde. Somit wird Ihnen dann die Augustrente schon vor Ende August ausgezahlt. Da Sie ab August kein KG mehr beziehen, ist es doch besser, wenn Sie anstelle der teilweisen die volle EM-Rente bekommen! Dies sollten Sie beachten.
Arbeitsmarktrente ist hier relativ unwahrscheinlich. Es liegt ein fester Arbeitsplatz im öD mit Anspruch auf Teilzeitarbeit vor ;-)
Ja, stimmt. ;-(
W*lfgangam 25.07.2014 | 15:20
Hallo Bubi, Ihr Arbeitsplatz geht Ihnen zunächst mal nicht verloren, da es keine Dauerrente ist. Sie werden im Personalpool 'geparkt' und haben nach Ablauf der Zeitrente wieder Anspruch auf Weiterbeschäftigung - nicht zwingend am selben Arbeitsplatz. Wenn Sie dann keinen Weiterzahlungsantrag stellen, sind Sie wieder drin im Betrieb. Vielleicht findet sich ja auch eine Lösung, zwischenzeitlich via Mini-Job/450 EUR zumindest teilweise die alte/eine andere Tätigkeit fortzuführen ...reden Sie mit Ihrer Personalabteilung/der Personalvertretung/ggf. der/m Schwerbehindertenbeauftragen. Gruß w.
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