Die Beurteilung der verbliebenen Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen obliegt dem ärztlichen Gutachter.
Sie können Widerspruch einlegen und Ihren Vorgang schildern.
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Die Beurteilung der verbliebenen Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen obliegt dem ärztlichen Gutachter.
Sie können Widerspruch einlegen und Ihren Vorgang schildern.
Ja, stimmt. ;-(Sie können selbstverständlich Widerspruch einlegen. Wenn in Ihrem Rentenbescheid (auf der 2. Seite oben) steht, dass die Rente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wegen der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, handelt es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente. D.h., Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt bei 3 - unter 6 Stunden. Da Sie schon länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank sind und Krankengeld bezogen, wurde dann von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Wenn Sie eine Beschäftigung mit tgl. 3 und mehr Stunden ausüben, quasi auf Kosten der Restgesundheit, erhalten Sie nur die teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie erst in Zukunft wieder bei Ihrem alten Arbeitgeber arbeiten können, teilen Sie dies umgehend der DRV mit. Von dort wird dann der Rentenanspruch (volle oder teilweise EM-Rente) geprüft. Noch etwas anderes: Die KK kann ihren Erstattungsanspruch nur bis längstens 31.07.14 geltend machen, da für August noch kein KG ausgezahlt wurde. Somit wird Ihnen dann die Augustrente schon vor Ende August ausgezahlt. Da Sie ab August kein KG mehr beziehen, ist es doch besser, wenn Sie anstelle der teilweisen die volle EM-Rente bekommen! Dies sollten Sie beachten.Arbeitsmarktrente ist hier relativ unwahrscheinlich. Es liegt ein fester Arbeitsplatz im öD mit Anspruch auf Teilzeitarbeit vor ;-)
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