Hallo Birgit Kalscheuer,
selbstverständlich kann Ihr Bruder während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente Urlaub im Ausland machen.
Erst wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern würde (Auslandsaufenthalt von mind. 6 Monaten) wäre dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.