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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente - darf man ins Ausland?

von Birgit Kalscheuer23.04.2012 | 13:34
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8 Antworten

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Guten Tag, mein Bruder (Alter 56) erhält seit 2010 eine unbefristete volle EM-Rente. 1) Darf er eigentlich Urlaub im Ausland machen? 2) Er nimmt (nach Absprache mit seinem Arzt) um seine Konzentration zu stärken einmal die Woche an der VH Spanischunterricht. (Er behält allerdings nicht allzuviel vom Gelernten, aber darum geht es ja nicht) Nun will der Kursleiter in Spanien einen kleinen Kurs organisieren. Dürfte mein Bruder dorthin mitfahren? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da ich im Netz bisher nichts gefunden habe, hoffe ich auf Ihre Hilfe. Viele Grüße Birgit K.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit Kalscheuer,

selbstverständlich kann Ihr Bruder während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente Urlaub im Ausland machen.

Erst wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern würde (Auslandsaufenthalt von mind. 6 Monaten) wäre dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

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7 Antworten

Ottoam 23.04.2012 | 13:59
Ihr Bruder kann auch seinen Wohnsitz ganz ins Ausland verlegen,weltweit. Ausgenommen er erhält eine Arbeitsmarkt Rente.
Schadeam 23.04.2012 | 14:00
Es gibt keine Vorschrift die es einem Rentner verbietet in Urlaub zu fahren; ob er Urlaub hier oder im Ausland macht ist ebenfalls allein seine Sache. Als unbefristeter voller EM Rentner könnte Ihr Bruder sogar nach Spanien für immer auswandern und es würde mit der Rente nichts passieren....:)
Birgit Kalscheueram 23.04.2012 | 14:17
Danke für die Antworten. :-) Mein Bruder bekommt die volle EM aufgrund eines Schlaganfalls, der vor allem seine Psyche (Logik, Erinnerung, Konzentration etc) einschränkt. Er hat zudem noch Angst, dass er bei dem Kurs bzw. Urlaub z.B., nochmal die ganze Prozedur mit Gutachten etc. machen müsste und den Status als voller EM Rentner verlieren könnte, wenn die RV das wüsste. Deswegen ist er sich so unsicher. Aber ein kurzer Aufenthalt würde ihm sicher sehr gut tun.
kanuam 23.04.2012 | 17:49
Ist das denn nur bei unbefr.voller EU-Rente moeglich-oder z.B. auch bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung? Was passiert da bei einem staendigen Wohnsitz - oder z.B. laengeren Aufenthalt- im Ausland? Gibt es da einen Unterschied, ob ich in der EU oder z.B. in den USA bin?
W*lfgangam 23.04.2012 | 19:08
Hallo kanu, ein längerer Aufenthalt im Ausland ist unbedeutend bei der AR, so lange er 6 Monate nicht überschreitet und der Wille zum dauernden/gewöhnlichen Aufenthalt nicht vorher oder dann entsteht, dort zu bleiben. Bei Altersrenten ist die dauernde Wohnsitzverlegung in EU-Land (EU-'Rentenverordnungen) oder USA (bilaterales = zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen) unkritisch. Allerdings ist in beiden Fällen die Frage der künftigen Krankenversicherung _vorher_ zu klären. Im Hinblick auf Auswanderung gibt es höchstens die Problematik der so genannten FRG-Zeiten im eigenen Rentenkonto für ganz spezielle Fälle. Eine Reduzierung der Werte aus diesen Zeiten könnte möglich sein, daher: VORHER beim zuständigen Rententräger nachfragen, was passiert mit der Rente, wenn wann und wohin ... Gruß w. PS ...ach Otto, sind Sie Versichertenältester/-berater ? Dann aber husch zur Nachschulung ;-) Nein, ich möchte Sie nicht angreifen, aber es dient Ihnen und potentiell Fragen wegen der Richtigkeit der Auskünfte/Regress.
kanuam 23.04.2012 | 23:21
Was ist denn FRG? Und was, wenn ich mich z.B. 5 oder 6 Monate hier polizeilich abmelde? Es gibt Beispiele, die sagen, dass ich dann - ich habe ja fuer diese Zeit eine AuslandsKV - mich aus der GKV abmelde(n kann). Was heisst das z.b. fuer die KVdR-Beitraege?
Birgit Kalscheueram 25.04.2012 | 11:57
Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße von Birgit
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