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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente - direkt zu 3/4

von Kleene01.05.2016 | 09:29
1439 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe gestern meinen Bescheid für die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, sie wurde aufgrund meiner Berufstätigkeit direkt auf 3/4 berechnet und bewilligt. Jetzt bin ich etwas verunsichert und kann damit nicht so viel anfangen. Gehen die jetzt davon aus, dass mein Hinzuverdienst in der gleichen Höhe bleibt und haben deswegen schon so gerechnet? Sogar das Urlaubsgeld, was ich im Sommer bekommen würde, ist in dem Bescheid bereits mit aufgeführt? Ist es aber nicht negativ für mich, wenn der Hinzuverdienst bleibt, wenn ich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes neu beantragen möchte? Wäre über Tipps und Ratschläge sehr dankbar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2016 | 10:29

Hallo Kleene,

wenn Sie weiterhin neben Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung arbeiten, wird Ihr Arbeitsentgelt auf die Rente angerechnet ( § 96a SGB VI). Ein (zeitlich eingeschränktes) Arbeiten neben dem Rentenbezug ist grundsätzlich möglich. In welcher Höhe Sie Entgelt erzielen, hat Ihr Rentenversicherungsträger vorab erfragt und danach geprüft, welche Teilrente Ihnen mit diesem Entgelt noch zusteht.

Sollte sich Ihr Entgelt ändern, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit, damit von dort geprüft werden kann, in welcher Höhe Ihre Rente weiter zu zahlen ist.

In welchem zeitlichen Umfang Sie neben Ihrem Rentenbezug weiterarbeiten können, hängt von Ihrem festgestellten (Rest-)Leistungsvermögen ab. Volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Ggf. wird im E i n z e l f a l l geprüft, ob Sie Ihre Tätigkeit auf Kosten Ihrer Gesundheit ausüben.

Ihr Rentenversicherungsträger wird dies auch bei einem Verlängerungsantrag entsprechend berücksichtigen.

9 Antworten

Inkaam 01.05.2016 | 11:04
Hallo Kleene Genauso ist es gemeint. Die DRV geht davon aus, dass Sie ihren Job so weiter behalten. Bei der vollen EMR , die zu dreiviertel ausbezahlt wird, liegt ihr Hinzuverdienst über 450 Euro. In meinem Bescheid stand das damals genauso drin. Ich hab die halbe Rente bewilligt bekommen, weil ich noch einer Teilzeitbeschäftigung nachging. Das war sofort unbefristet, musste nach zwei Jahren trotzdem neue Verdienstbescheinigung einreichen. Jetzt bei der vollen EMRente darf ich bis zu 450 Euro zuverdienen, max. bis zu drei h tägl. Bei der halben EM liegt das Restleistungsvermögen bei 3-6h. Was Sie genau zuverdienen dürfen , steht in dem Bescheid genau berechnet. Sie werden immer mal wieder überprüft, ob ihr Hinzuverdienst noch passt. Sie müssen bei der erneuten Prüfung nur sehen, dass Sie die Zeiten einhalten, sonst kann die volle in eine teilweise EM umgedeutet werden. MfG Inka
fgdfghfam 01.05.2016 | 11:43
Im Frebruar eines Jahres wird Ihr Rentenversicherungsträger - rückwirkend für das Vorjahr - die Hinzuverdienste überprüfen und dann feststellen, ob alles richtig gelaufen ist. Wenn dabei festgestellt wird, dass die Rente überzahlt worden ist, werden Sie die überzahlten Beträge zurückzahlen müssen. Wenn dabei festgestellt wird, dass zu Unrecht zu wenig gezahlt worden ist, werden die nachzuzahlenden Beträge Ihnen ausgezahlt werden. Sollten Sie gleichbleibendes Einkommen erzielen und zusätzlich Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten, dürfte es - je nach Höhe der Einmalzahlung - keine Probleme geben, da auch hier ein zweimaliges Überschreiten der 3/4-Hinzuverdienstgrenze als unschädlich gilt. Sofern Sie bereits im Laufe des Jahres selbst feststellen, dass sich hier laufendes Arbeitsentgelt erhöht (z.B. durch Tariferhöhung), können sie dies auch sofort dem Rentenversicherungsträger mitteilen und auf Prüfung der richtigen Teilrente bitten.
Kleeneam 01.05.2016 | 17:14
Aber geht das überhaupt, dass ich einen Größeren Betrag dazu verdiene? Gibt es da nicht auch eine Einschränkung bei den Wöchentlichen Stunden? Oder wirklich nur beim Verdienst? Irgendwie bin ich unsicher und finde hierzu auch keine Informationen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich dann unter 3 Std/Tag bei der Arbeitszeit bleiben muss. Hab ich das immer falsch verstanden?
Inkaam 01.05.2016 | 22:53
Wird die volle EMR als Teilrente ausgezahlt, liegt ihr Hinzuverdienst über 450 Euro. Dann wird pauschal was abgezogen. Je nach Zuverdienst wird die Rente zu 3/4, 1/2 oder 1/4 ausgezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass Sie nur unter drei Stunden täglich arbeiten können. Ab drei bis sechs Stunden, würde dann die teilweise EMR greifen. Diese kann auch je nach Zuverdienst voll oder halb gezahlt werden. Sie sind also voll erwerbsgemindert mit einem Zuverdienst über 450Euro, deshalb wird die volle Rente zu 3/4ausgezahlt. MfG
Kleeneam 02.05.2016 | 06:06
Das habe ich verstanden mit der Auszahlung zu 3/4. Nur wieviel wöchentliche Arbeitsstunden darf ich machen für den Hinzuverdienst? Das ist nirgendwo erläutert.
Inkaam 02.05.2016 | 09:20
Da es eine volle Rente ist, unter drei Stunden am Tag und unter 15h die Woche. Ansonsten würdest du in die teilweise Erwerbsminderung rutschen. Das prüft aber individuell der Sachbearbeiter der DRV. Das ist echt ein heikles Thema, denn normal sollte man ja auch unter 450 Euro bleiben. Sonst könnte es zu einer erneuten Überprüfung der Restleistungsfähigkeit kommen.
Feliam 02.05.2016 | 09:57
Die Stundenzahl spielt keine Rolle. Sie sind offenbar objektiv gesehen nicht in der Lage, mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten, deshalb steht Ihnen grundsätzlich die volle EM-Rente zu. Da sie auf Kosten Ihrer Gesundheit mehr arbeiten und deshalb mehr als 450 Euro verdienen, wird die Rente nur zu 3/4 ausgezahlt. Es kommt nur auf die Höhe des Hinzuverdienstes an.
Inkaam 02.05.2016 | 10:15
So war das bei meiner Freundin. Sie hatte volle Rente zeitlich begrenzt und hat dann auch immer über drei Stunden gearbeitet und ruckzuck war die Rente weg mit der Begründung, dass sich der Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass die volle Rente nicht mehr gezahlt werden muss. Sie hatte alles regulär gemeldet. Ich wäre da echt vorsichtig. Am Schluss entscheidet es dann der med. Dienst in einer Begutachtung.
Inkaam 02.05.2016 | 10:11
Sollte die Rente aber nur befristet sein, wird die Gesundheit erneut überprüft und die Rente dann höchstwahrscheinlich nicht mehr voll gewährt werden. Bei der Überprüfung werden dann auch die Wochenstunden abgefragt. Liegt man dann immer über drei, muss auch keine volle Rente mehr gezahlt werden, bzw.voll zu 3/4.
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