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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente, frühzeitiger Versorgungsausgleich?

von Amy06.02.2021 | 16:01
152 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen und guten Tag. Meine Ehe dauerte von 1993 bis 2015. Mein Exmann ist Staatsbeamter. Ich bin 2017 erblindet und bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente bis 2035.ab 2035 beginnt meine Altersrente. Nun meine Frage. Habe ich frühzeitigen Anspruch auf Versorgungsausgleich oder muss ich bis zur Altersrente warten? Ein Hinweis noch. Mein Exmann hat nach der Scheidung neu geheiratet, ich nicht. Mein Status ist geschieden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Amy Diese Nachricht wurde von meinem Android mit Hilfe eines Sprachprogramms erstellt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2021 | 10:26

Hallo Amy,

bei einem Versorgungsausgleich gibt es das Prinzip der internen Teilung.

Das heißt Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch dort und Ansprüche auf Beamtenversorgung beim entsprechenden Versorgungsträger ausgeglichen.

Einen Anspruch auf die ausgeglichenen also übertragenen Ansprüche besteht auch bereits beim Bezug einer [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html.

Prüfen Sie bitte, ob in Ihrem Scheidungsurteil bzw. dem Beschluss zum [Versorgungsausgleich:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-scheidung-versorgungsausgleich.html Entsprechendes geregelt wurde.

Wir empfehlen Ihnen, sich dann mit dem Dienstherrn Ihres geschiedenen Mannes in Verbindung zu setzen.

Eine eventuelle Wiederheirat hat keinen Einfluss auf den durchgeführten Versorgungsausgleich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 06.02.2021 | 17:33
Normalerweise hätten Sie auch bereits für Ihre Erwerbsminderungsrente Anspruch auf die Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs ab Rechtsgültigkeit des Scheidungsurteils, wenn für beide die gesetzliche Rentenversicherung zuständig war. Da Ihr Ex-Mann aber Beamter ist, sollten Sie zuvor nochmals Ihren Scheidungsanwalt befragen, wie die Übertragung der Ansprüche - an Ihre Rentenversicherung / oder auf ein Konto bei dem Dienstherren Ihres Ex-Mannes - genau vereinbart wurde (hier gibt es regional unterschiedliche Anwendungen des seit 2009 geltenden Gesetzes) Ob Sie sich dann an den zuständigen Dienstherren wenden müssen oder an Ihre zuständige Rentenversicherung, erfahren Sie dann auch.
VAGam 06.02.2021 | 19:27
Es gibt ein Urteil zum Versorgungsausgleich. Falls Sie dieses nicht verstanden haben, warum haben Sie dann nicht Ihren Anwalt gefragt? Hier kennt keiner das Urteil.
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