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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente - keine Befristung?

von Harald B08.10.2021 | 16:35
1524 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe heute meinen Rentenbescheid in der Post gehabt. Die volle Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt. Es steht dabei, dass der Anspruch längstens bis zum erreichen der Regelaltersgrenze besteht. Wenn sonst kein Datum für eine Befristung dabeisteht, ist das dann eine unbefristete Erwerbsminderungsrente? Weiterhin steht aber im Bescheid, dass eine regelmäßige Überprüfung vorgenommen wird, ob die Erwerbsminderung noch Bestand hat. Wie wird denn eine solche Überprüfung vorgenommen und in welchen zeitlichen Abständen? Einer meiner Kollegen hat gesagt, dass auch die Erwerbsminderungsrente einer Erhöhung unterliegt und dann man eine Rentensteigerung bekommt, wie die Rentenerhöhung für alle anderen Rentner. Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

weil einige Einträge nicht unserer Nettikette entsprachen, habe ich sie gelöscht.

Ein schönes Wochenende.

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

bei Ihrer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handelt es sich um eine unbefristete Rente, die längstens bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze gezahlt wird.

Überprüfungen behält sich der Rentenversicherungsträger grundsätzlich vor. Ob bzw. wann diese Überprüfungen erfolgen, ist individuell verschieden.

Renten ( Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten usw.)werden jährlich entsprechend der Veränderung verschiedener Faktoren angepasst.

Die Renten in den alten Bundesländern wurden im Jahre 2021 zum sonstigen Anpassungstermin 01.07. nicht erhöht, weil sich durch die negative Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie im Jahre 2020 kein Anpassungswert für 2021 ergibt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe User,

wegen Verstößen gegen die Netikette habe ich ein paar Beiträge gelöscht.

Einen friedvollen Sonntag.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W°lfgangam 08.10.2021 | 17:55
Hallo Harald B, JA. Ist eine un-/nicht befristete EM-Rente. > Weiterhin steht aber im Bescheid, dass eine regelmäßige Überprüfung vorgenommen wird, ob die Erwerbsminderung noch Bestand hat. Wie wird denn eine solche Überprüfung vorgenommen und in welchen zeitlichen Abständen? Regelmäßig oder gar nicht ...hängt von Ihrer Einschränkung /dem Alter / den Vermerken in Ihrer Rentenakte ab, ob da noch was 'gehen' könnte = die 2 appen Beine könnten wieder nachgewachsen sein oder das 'Kopfkarussel' lässt sich nunmehr mit med. Fortschritt einbremsen ... > Einer meiner Kollegen hat gesagt, dass auch die Erwerbsminderungsrente einer Erhöhung unterliegt und dann man eine Rentensteigerung bekommt, wie die Rentenerhöhung für alle anderen Rentner. Stimmt das? Jede laufende Rente nimmt an den künftigen Anpassungen teil. Gruß w.
Sonjaam 08.10.2021 | 18:28
Hatten Sie zuvor einen Termin bei einem Gutachter von der DRV?
DTHam 08.10.2021 | 18:04
Ihre Erwerbsminderungsrente erhöht sich selbstverständlich immer dann wenn allgemein bekannt gegeben wird um wie viel Prozente die Renten in Ost und West steigen. Dieses Jahr gab es allerdings für die Westrenten keine Erhöhung. Bezüglich der Überprüfung unbefristeter Renten gibt es hier einige Experten die Fachwissen dazu haben und ich denke auch betroffene Personen die von Ihren Erfahrungen berichten können.
Harald Bam 08.10.2021 | 19:02
Nö, hatte auch nie einen Antrag gestellt. Das wundert mich und meine Kollegen ja gerade.
Uschiam 08.10.2021 | 19:44
Zitat von DTH anzeigenausblenden
auch betroffene Personen die von Ihren Erfahrungen berichten können.
Betroffene Person kann folgendes sagen : bereits im Rentenbescheid ist formuliert, dass die Rente von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu überprüfen ist. Geschah erstmals nach drei Jahren. Es war ein Schreiben auszufüllen, auf dem anzugeben war, bei welchen Ärzten man aktuell in Behandlung ist und ob es in letzter Zeit stationäre Krankenhausaufenthalte hatte. Alles ausgefüllt, eine extra Benachrichtigung erfolgte nicht, die Rente lief einfach weiter. Rententräger KBS.
Harald Bam 09.10.2021 | 10:41
PS: Mit meinen Kollegen sind die anderen Insassen gemeint.
Harald Bam 09.10.2021 | 09:47
Nö, hatte auch nie einen Antrag gestellt. Das wundert mich und meine Kollegen ja gerade.
Setzen Sie sich mit Ihrem gesetzlich bestellten Betreuer in Verbindung, und nicht im Laber-Kreis mit Ihren 'Mitinsassen' ;-) Gruß w.
Dieser Beitrag oben stammt natürlich nicht von mir. Typische Trollaktion. @W°lfgang @DTH Meine Fragen waren ernst gemeint. Überall ist zu lesen, dass eine Rente befristet gewährt wird, deshalb war ich gelinde gesagt überrascht, dass ein solcher Hinweis fehlt. Nein, ich war bei keinem Gutachter, es wurde nach Aktenlage entschieden, hat fast 8 Monate gedauert. Danke an alle für die Infos.
Harald Bam 11.10.2021 | 15:55
Vielen Dank für die Informationen.
Und_eines_nicht_vegessenam 14.10.2021 | 02:04
Und bitte beachten: Auch während der EMR die anstehenden Arzttermine regelmäßig wahrnehmen. Du bist wegen einer schwerwiegenden Erkrankung (erst einmal unbefristet) verrentet worden. Wenn du jetzt mit Eintritt (und Zahlung) der EMR-Rente plötzlich nicht mehr regekmäßig von deinen Ärzten behandelt wirst, dann ist das zwar toll für dich. Aber stelle dir vor, wie das bei einer eventuellen Nachprüfung aussehen wird ;)
W°lfgangam 14.10.2021 | 21:17
Zitat von Und_eines_nicht_vegessen anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Informationen.
Und bitte beachten: Auch während der EMR die anstehenden Arzttermine regelmäßig wahrnehmen. Du bist wegen einer schwerwiegenden Erkrankung (erst einmal unbefristet) verrentet worden. Wenn du jetzt mit Eintritt (und Zahlung) der EMR-Rente plötzlich nicht mehr regekmäßig von deinen Ärzten behandelt wirst, dann ist das zwar toll für dich. Aber stelle dir vor, wie das bei einer eventuellen Nachprüfung aussehen wird ;)
...was sollen (nicht relevante) Arzttermine denn bewirken, wenn die Erkrankung/Einschränkung austherapiert ist??? Der regelmäßige Gang zum Arzt allein pro forma sichert keine EM-Rente im Überprüfungsfall. Okay, immer das neueste Trash-Magazin mit fulminanten Rententipps vor Augen und den abgelegten Corona-Virus gleich mit eingeatmet - kann bei einer Überprüfung ja beides nützlich sein ;-) Gruß w.
Maxam 15.10.2021 | 19:43
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Und bitte beachten: Auch während der EMR die anstehenden Arzttermine regelmäßig wahrnehmen. Du bist wegen einer schwerwiegenden Erkrankung (erst einmal unbefristet) verrentet worden. Wenn du jetzt mit Eintritt (und Zahlung) der EMR-Rente plötzlich nicht mehr regekmäßig von deinen Ärzten behandelt wirst, dann ist das zwar toll für dich. Aber stelle dir vor, wie das bei einer eventuellen Nachprüfung aussehen wird ;)
...was sollen (nicht relevante) Arzttermine denn bewirken, wenn die Erkrankung/Einschränkung austherapiert ist??? Der regelmäßige Gang zum Arzt allein pro forma sichert keine EM-Rente im Überprüfungsfall. Okay, immer das neueste Trash-Magazin mit fulminanten Rententipps vor Augen und den abgelegten Corona-Virus gleich mit eingeatmet - kann bei einer Überprüfung ja beides nützlich sein ;-) Gruß w.
Ich weis das Sie vom Fach sind.....aber haben Sie schon mal so einen Fragebogen zur Nachprüfung der weiteren Rentenberichtigung in der Hand gehalten? Da wird auch über die Erkrankung nachgefragt.....warum und wiso....auch immer....es kommt wohl auf die Erkrankung an....Rollstuhl ändert sich nichts,,,,,,Psycho und nicht weiter in Therapie....vielleicht ein Nachteil.....nur so als Anmerkung!
Uschiam 16.10.2021 | 11:40
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Das kommt ganz auf die Erkrankung /Behinderung an. Arztbesuche sind bei manchen Erkrankungen nicht unbedingt angezeigt, bei anderen wiederum ein Indiz für das Fortbestehen der Krankheit. Manche brauchen auch regelmäßig Medikamente und konsultieren schon deshalb regelmäßig den Arzt. Und nicht zu vergessen, dass hier schon Fragen aufgetaucht sind, wo Nachlässigkeit zu fehlender Behandlung geführt hat und nun darob um die Rentenverlängerung gebangt wird. Bei Psyche oder Schmerz besteht eigentlich fast immer Medikation-und Behandlungsbedarf. Der klassische blinde taubstumme Rollifahrer wird hingegen wohl weit weniger beim Arzt aufschlagen müssen.
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