Hallo Manfred,
da Sie die Reha-Maßnahme der Krankenkasse begrüßen, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Reha wahrzunehmen. Wenn die Krankenkasse eine Reha bewilligt, geht sie davon aus, dass entweder der Eintritt von (voller) Erwerbsminderung verhindert oder eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann.
Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile, da der Reha-Antrag ggf. als Rentenantrag gilt, falls die Reha nicht erfolgreich war.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung