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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

von Manfred15.06.2021 | 10:24
144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang 58, meine Regelaltersrente würde am 01.02.2024, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 01.02.2022 beginnen. Derzeit beziehe ich aufgrund eines Schlaganfalles Krankengeld. Die Behinderung ist so stark, das ich keine 3 Std tgl. mehr berufstätig sein kann. Die Krankenkasse beabsichtigt eine Reha-Maßnahme durchzuführen, was ich grundsätzlich sehr begrüße. Ich frage mich dennoch, ob die Volle Erwerbsminderungsrente oder eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente für mich die bessere Option ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

da Sie die Reha-Maßnahme der Krankenkasse begrüßen, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Reha wahrzunehmen. Wenn die Krankenkasse eine Reha bewilligt, geht sie davon aus, dass entweder der Eintritt von (voller) Erwerbsminderung verhindert oder eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann.

Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile, da der Reha-Antrag ggf. als Rentenantrag gilt, falls die Reha nicht erfolgreich war.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klllam 15.06.2021 | 10:57
Im Regelfall dürfte eine volle EM Rente aus finanzieller Sicht das beste sein, da mit Hochrechnung ggf. eine höhere Altersrente winkt, als wenn man diese vorzeitig in Anspruch nimmt. Vielleicht sollten Sie einen Termin für eine Beratung machen und sich ggf ausrechnen lassen wie welche Rente wirkt.
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