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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente & Pflegende Angehörige und Minijob

von Regine28.12.2020 | 15:36
933 Ansichten
11 Antworten

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Einen schönen Guten Tag Miteinander, ich habe bitte eine Frage: Bin knapp 58 Jahre, seit kurzen erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente. Habe einen geringfügigen Job mit 3 Stunden pro Woche auf 100,00 € Basis. Weiterhin bin ich pflegende Angehörige für meine Mutter, PG 2. Das wurde seitens der Krankenkasse an die DRV gemeldet mit 12 Wochenstunden. 1. Wenn ich mir noch einen weiteren Minijob suche im Rahmen des Hinzuverdienstes, werden die 12 Stunden Pflege dann mit auf die maximal 15 Stunden pro Woche, die ich tätig sein darf, angerechnet? Die 12 Stunden Pflege + 3 Arbeitsstunden ergeben ja die 15 Wochenstunden bei voller EMR. 2. Wenn ja, macht es Sinn, freiwillig noch Rentenbeiträge auf den Minijob zu zahlen, sprich, bringt es etwas für die reguläre Altersrente? Der 100 € Job ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Vielen lieben Dank. Viele Grüße Regine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.12.2020 | 10:06

Hallo Regine,

ich möchte mich den einzig zielführenden und korrekten Antworten von KSCanschließen und entsprechend auf diese verweisen.

10 Antworten

Regineam 28.12.2020 | 17:19
Noch zur Erläuterung: Ich bekomme für die Pflege kein Entgeld und mache es auch nicht erwerbsmäßig. Meine Mutter erhält wegen kleiner Rente selbst noch Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt, weil ihr Mann/mein Vater im Pflegeheim ist. Das Pflegegeld wird für die Fahrten zum Heim verwendet, damit sie überhaupt hinkommt, da in einem anderen Ort (kein Heim im Wohnort).
Weiser Helgeam 28.12.2020 | 16:59
Was Sie noch so alles können (wollen)!
Oh Mannam 28.12.2020 | 16:46
Nix 15 Wochenstunden! Gesetz ist eindeutig, unter 3h TÄGLICH!
KSCam 29.12.2020 | 07:58
Ob der Minijob pflichtig ist oder befreit ist eher sekundär. Die Beiträge dafür dürften sich nicht steigernd für die spätere Altersrente auswirken, weil sie parallel zur Zurechnungszeit liegen. Außerdem werden für Pflege wohl auch schon Beiträge gezahlt, eine Pflichtversicherung dürfte also ohnehin bestehen.
Saschaam 29.12.2020 | 06:34
Arbeit ist Arbeit, ob du nun Geld bekommst oder nicht. Apropos Geld: für diese Tätigkeit steht dir das Geld zu, was die Pflegekassen überweist. Das darf die Person nicht für was anderes ausgeben, sondern muss das dir zukommen lassen....dafür ist es da.
KSCam 29.12.2020 | 07:54
Ich kenne keinen Fall bei dem eine knapp 60 jährige ihre Mütter gepflegt hat und wegen zu vieler Pflegestunden die Rente verloren hat. Pflege ist kein schädliches Arbeitsverhältnis. Und wofür das Pflegegeld verwendet wird ist kein Thema des Rentenforums, zudem steht nirgends dass der gepflegte dieses Geld an den Pflegenden abzugeben hat.
Jonnyam 29.12.2020 | 11:01
Wenn Sie 58 Jahre alt sind und „seit kurzem“ einer Erwerbsminderungsrente erhalten, ist zusätzlich zu den Zeiten bis zur Erwerbsminderung die Zeit bis etwas 2027 hinzugerechnet worden (die sog. Zurechnungszeit). Also ist z.B. auch der DEZ 2020 ein Monat mit einer Zurechnungszeit. Wenn Sie für denselben Monat DEZ 2020 auch noch Beiträge zahlen, liegen diese „parallel“ zur Zurechnungszeit. Und da die Zurechnungszeit schon einen bestimmten Wert hat, wirkt sich die Beitragszahlung später nur aus, wenn der Wert für den gezahlten Beitrag höher ist.
Regineam 29.12.2020 | 17:37
Vielen lieben Dank für die Erläuterungen, jetzt ist es mir verständlich.
Unruheam 29.12.2020 | 20:31
a)Die ehrenamtliche Pflege ist keine Erwerbsarbeit im Sinne der EMR. b)Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige und er kann damit tun oder lassen, was ihm beliebt. Nur die Pflege muss sichergestellt sein.
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