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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderungsrente übergangsweise

von Lotte18.10.2022 | 22:38
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe Ende 2020 einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt. Ich musste diesen Antrag stellen, da ich ALG 1 (Nahtlosigkeit) nach Aussteuerung Krankenkasse (Krankengeldauslauf)gestellt hatte. Ich bin seit 2019 ununterbrochen AU. Im Januar 2022 war ich beim Gutachter der Rentenversicherung. Der meinte ich wäre arbeitsfähig 3-6 Std. täglich. Ich habe zuvor schon eine Eingliederung bei meinem Arbeitgeber gestartet, den ich leider abbrechen musste. Jetzt fragt die Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber an, ob eine Teilzeitstelle möglich ist. Mein gesundheitlicher Zustand lässt aktuell auch keine Teilzeitstelle zu. Mein Arzt sieht das ebenso. Ich möchte sobald es möglich ist, wieder auf meine Arbeitsstelle zurückkehren. Das wird noch einige Zeit brauchen. Seit September 2021 ist mein ALG 1 ausgelaufen. Seitdem finanziere ich meine monatlichen Kosten einschließlich KV über Ersparnisse. Meine Ersparnisse sind bald aufgebraucht. Ich es möglich, die volle Erwerbsminderungsrente übergangsweise zu erhalten? Wenn ja wie geht das? An wen wende ich mich bei der Rentenversicherung? Soll ich noch einmal um einen Termin beim Gutachter bitten? Oder reicht ein Attest von meinem Hausarzt /Facharzt aus? Viele Grüße Lotte

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2022 | 10:41

Hallo Lotte,

die Nachfrage des Rentenversicherungsträgers bei Ihrem Arbeitgeber zu einer Teilzeitbeschäftigung lässt darauf schließen, dass aktuell davon ausgegangen wird, dass Sie noch mindestens drei aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Damit wären Sie teilweise erwerbsgemindert. Wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass er Ihnen einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und können ergänzende Leistungen beim Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) beantragen. Sie sollten das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber mit Blick auf die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung Ihres aktuellen Leistungsbildes suchen.

Sie könnten natürlich im laufenden Verfahren eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes geltend machen. Dazu müssten Sie allerdings aktuelle medizinische Befunde behandelnder Ärzte oder Krankenhäuser vorlegen. Wie von "Erklärbär" empfohlen, können Sie aber auch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers abwarten und dann das weitere Vorgehen in Abhängigkeit von Ihrem Gesundheitszustand festlegen.

2 Antworten

Phobyam 19.10.2022 | 03:51
Denke in deinem Fall ist das neue Bürgergeld eine Alternative. Nach bisherigen Stand hättest du eine Karenzzeit von 2 Jahren, bei denen ein Vermögen von 60.000 Euro nicht angerechnet werden dürfte. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Hinzuverdienst wäre dann gestaffelt, je nachdem wieviel das wäre. Nur so ein Tipp, falls das mit der EMR nicht klappt und bevor du den letzten Cent an Eigenmittel verbraucht hast.
Erklärbäram 19.10.2022 | 08:11
Verstehe ich das richtig, dass der aktuelle EMR-Antrag noch läuft? Es gibt also noch keinen Bescheid? Natürlich weist die Anfrage der DRV bei Ihrem Arbeitgeber darauf hin, dass eine Teil-EMR bewilligt werden soll und sich die DRV dem Gutachter anschließt. Die DRV kann, aber muss sich nicht dem Gutachten anschließen. Trotzdem sollten Sie jetzt das Ergebnis/den Bescheid des EMR-Antrags abwarten. Natürlich können neue Unterlagen des eigenen behandelnden Arztes nachgereicht werden. Hat sich der gesundheitliche Zustand denn verändert? Ich denke eher nicht, dass ein neues Gutachten veranlasst würde, wenn sich nichts Gravierendes geändert hat. Daher müssen Sie wohl den Bescheid abwarten und dann bei gar keiner EMR oder Teil-EMR in Widerspruch gehen. Dabei kann (!) jedoch - muss nicht (!!!) - auch die Teil-EMR aberkannt werden oder die Teil-EMR bestätigt werden oder eben die volle EMR zuerkannt werden. Das kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hatten Sie beim Sozialamt schon ein Darlehen bis zur Bewilligung der EMR prüfen lassen?
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