Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lotte,
die Nachfrage des Rentenversicherungsträgers bei Ihrem Arbeitgeber zu einer Teilzeitbeschäftigung lässt darauf schließen, dass aktuell davon ausgegangen wird, dass Sie noch mindestens drei aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Damit wären Sie teilweise erwerbsgemindert. Wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass er Ihnen einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und können ergänzende Leistungen beim Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) beantragen. Sie sollten das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber mit Blick auf die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung Ihres aktuellen Leistungsbildes suchen.
Sie könnten natürlich im laufenden Verfahren eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes geltend machen. Dazu müssten Sie allerdings aktuelle medizinische Befunde behandelnder Ärzte oder Krankenhäuser vorlegen. Wie von "Erklärbär" empfohlen, können Sie aber auch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers abwarten und dann das weitere Vorgehen in Abhängigkeit von Ihrem Gesundheitszustand festlegen.
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