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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente - Übertragung Erbanteil = Hinzuverdienst?

von Grashalm EG27.10.2019 | 00:15
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4 Antworten

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Sehr geehrtes Experten-Team, ich bin Empfänger "voller Erwerbsminderungsrente". Mit dieser Rente kann ich meinen Lebensunterhalt so einigermaßen sicherstellen. Um meine finanzielle Situation zu verbessern (aus eigenen Kräften kann ich ja nicht mehr!) wäre meine Überlegung, meinen Erbanteil (Acker/Grünland) an meine Geschwister zu übertragen. Ich würde diesen Schritt wirklich sehr ungern machen, aber mein Leben muss irgendwie finanzierbar bleiben. Mein Anteil würde innerhalb der Erbengemeinschaft verbleiben und ich erhalte von meinen Geschwistern dafür einen Ausgleich. Einkommensteuerrechtlich sind da wegen Spekulationsfrist ff. 10 Jahre seit Eintritt Erbfall vorbei. Was wird dabei aber aus der Rente. Zählt eine derartige Übertragung als Hinzuverdienst? Seit Jahrzehnten sind diese Äcker/Grünland verpachtet. Die Erbengemeinschaft wurde lediglich neuer Eigentümer. Seit dem Erbfall gebe ich für meinen Anteil in der Steuererklärung die Pachteinnahmen in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) an. Diese Pachteinnahmen sind sehr gering und im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ unschädlich bzw. erreichen diese Höhe bei Weitem nicht. Leider weiß ich nicht, ob durch den Erbfall diese Äcker mittlerweile als "Privatvermögen" zählen oder aber wenn ich jetzt übertrage dies als Einkunft aus "Land- und Forstwirtschaft" zählt??? Ein Steuerberater hat mich auf einen Freibetrag hingewiesen, der höher wäre als der Betrag, den ich für meinen Ackeranteil erhalten würde. §16 Abs.4 EStG: "Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er 45.000€ übersteigt." Da ich die Volle Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt meiner Regelaltersrente erhalte, könnte ich diesen Antrag stellen. Nun die Frage: Erkennt die DRV diesen Freibetrag ebenso an??? Da der Freibetrag höher ist als der Betrag den ich durch die Übertragung erhalten würde, wäre mein steuerrechtlicher Veräußerungsgewinn bei 0€ (also deswegen keine Steuern!) und ich hätte ein paar mehr € zum LEBEN!!! Wie rechnet die DRV? Würde hier auch der Freibetrag abgezogen werden? Somit diesbezüglich kein Hinzuverdienst auf meine Rente? Es ist schwer genug krank zu sein und sich nicht mehr mit eigener Kraft sein Geld verdienen zu können. Würde aber die Rente deswegen massiv gekürzt werden, kann ich mir die Notarkosten ff. sparen und alles so beibehalten. Für die fachkundige Beantwortung bedanke ich mich sehr herzlich. Liebe Grüße GRASHALM EG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grashalm EG,

den Ausführungen von "Siehe hier" schließen wir uns an.

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3 Antworten

rtzam 27.10.2019 | 07:12
Aldo ab zum Steuerberater
Siehe hieram 27.10.2019 | 07:02
So rechnet die DRV: GRA zu § 96a SGB VI: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst "3.2.4 Veräußerungsgewinne Veräußerungsgewinne sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie steuerrechtlich den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit zugeordnet werden. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Veräußerungsgewinn tatsächlich geflossen ist oder fiktiv ermittelt wurde (PGHZVG 2/2005, TOP 6). Bleiben Teile eines Veräußerungsgewinns steuerfrei (Steuerfreibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), mindern diese den als Hinzuverdienst zu berücksichtigenden Veräußerungsgewinn. Als Hinzuverdienst ist der Betrag zu berücksichtigen, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt wurde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Freibetrag eigens ausgewiesen ist oder nicht (AGHZVG 1/2015, TOP 4)." Fazit: "Als Hinzuverdienst ist der Betrag zu berücksichtigen, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt wurde."
Grashalm EGam 27.10.2019 | 09:42
Wenn dem so ist/wäre, dann ist das Honorar an den Steuerberater gut investiertes Geld. Vielen Dank für die raschen Informationen.
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