Hallo Sonnenblume99,
aus Sicht der Hinzuverdienstregelungen ist ihre evtl. mgl. ehrenamtliche Tätigkeit unbedenklich.
Sie lösen auch kein zwingendes Rentenüberprüfungsverfahren aus.
Dies kann die Rentenversicherung jederzeit (auch ohne Jobaufnahme, Minijob oder Ehrenamt) von sich aus durchführen.