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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und Minijob

von Gitta18.05.2016 | 22:09
2971 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und könnte jetzt einen Minijob in einem Hotel an der Rezeption erhalten. Dabei würde ich monatlich unter 450 € verdienen, allerdings dieses bei 1 - 5 Tagen pro Monat, mit einer Arbeitszeit von 8,5 Stunden (inkl. Pausen) pro einzelnem Tag, ich bleibe mit der wöchentlichen Arbeitszeit also unter 15 Stunden. Da zwischen den einzelnen Tagen ca. 5 - 6 Tage Pause sind, glaube ich, dass ich das gut leisten könnte und würde das auch gern versuchen. Mehr Tage pro Woche, selbst bei drei Stunden, sind aus gesundheitlichen Gründen nicht leistbar. Natürlich würde ich diesen Minijob auch an die DRV melden, muss ich bei der Meldung explizit auf die Tagesarbeitszeit eingehen oder reicht die Angabe unter 15 Stunden und unter 450 €? Brauche ich dafür eine Bestätigung vom Arbeitgeber?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Gitta,

bitte lesen Sie den von Schorsch bereits erwähnten gestrigen Beitrag im Forum zum gleichen Thema.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Gitta,

nimmt der Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit auf, prüft der Rentenversicherungsträger im ersten Schritt, ob die volle Erwerbsminderung, also das im erstmaligen Rentenbescheid erwähnte eingeschränkte Leistungsvermögen weiterhin vorliegt.

Laut Legaldefinition spricht man von voller Erwerbsminderung, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden pro Tag liegt.

In manchen Fällen kann bei der ursprünglichen Entscheidung auch die Arbeitsmarktsituation eine Rolle gespielt haben. Ob in Ihrem Fall die Entscheidung vom Arbeitsmarkt abhängig war, können Sie im Rentenbescheid nachlesen.

Der genaue Ablauf der Prüfung ist dabei vom Einzelfall abhängig und kann für Ihren Fall deshalb auch nicht vorhergesagt werden.

Erst wenn die volle Erwerbsminderung weiterhin gegeben ist, wird geprüft, ob und inwieweit die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Um Ihren Mitteilungspflichten nachzukommen, ist zunächst eine kurze Mitteilung ausreichend.

Nach Eingang dieser Mitteilung wird der Rentenversicherungsträger die notwendigen Angaben bei Ihnen abfragen bzw. Ihnen ggf. die vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigungen zusenden.

Aus diesem Anlass könnten Sie sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle wenden, um dort dies Mitteilung aufnehmen zu lassen bzw. sich zum Thema individuell beraten zu lassen.

LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

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14 Antworten

Schorscham 18.05.2016 | 22:53
Nike Herculesam 19.05.2016 | 10:25
Hallo @ Schorsch hat Grundsätzlich RECHT. Aber die DRV Sollte bei einer so Extremleichten Tätigkeit den Einzelfall Berücksichtigen! Die Beamten und Angestellten der DRV werden sich SOZIAL Verträglich in ihrem Sinne Entscheiden, halten sie uns auf dem Laufendem. PS: da sie es da mit Angestellte und Beamte zu Tun haben.............werden würde ich die Finger von den 8,5 Stunden Lassen.
Schorscham 19.05.2016 | 11:56
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Es geht aber nicht darum was SIE denken, sondern wie der zuständige DRV-Sachbearbeiter den Gesetzestext interpretiert. Und der ist ziemlich eindeutig. Erst kürzlich erwähnte ein namhafter Rentenexperte in einer TV-Sendung, dass die tägliche Arbeitszeit bei Bezug einer vollen EM-Rente IMMER unter 3 Stunden liegen muss und auch nicht ausnahmsweise darüber liegen darf. Vielleicht war der auch nur zu faul um auf eventuelle Ausnahmen hinzuweisen. Trotzdem sollte man solche Aussagen ernst nehmen. MfG MfG
Nahlaam 19.05.2016 | 11:38
Ich finde die Antworten auf diesen Beitrag für die Fragestellerin nicht wirklich hilfreich. In dem angesprochenen Beitrag geht es um ein Formular, in welchem Hinzuverdienst und "wöchentliche Stundenzahl" abgefragt wird. In der vom Experten genannten Broschüre geht es hauptsächlich um die Hinzuverdienstgrenze. Nach meiner Auffassung wurde die eigentliche Frage der Fragestellerin nicht beantwortet. Ich denke, sie kann unter Angabe der eingehaltenen Wochenarbeitszeit die tatsächlich tägliche Arbeitszeit vernachlässigen und braucht die DRV nicht explizit darauf hinzuweisen.
Maxam 19.05.2016 | 11:59
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Denken ist manchmal Glücksasche! Wollen Sie es darauf ankommen lassen? Wer voll erwerbsgemindert ist.....kann lt. Definiton täglich nur unter 3 h arbeiten......nun Sie will ja nur ein paar Tage im Monat vollschichtig arbeiten......wie vereinbart sich das mit Ihrer Rente? Nun gut es gab und gibt die Defintion arbeiten auf kosten der Gesundheit......was macht wohl so eine Sachbeareiter wenn er so einen Fragebogen wieder vorsich liegen hat.......er denkt doch darüber nach ob die Dame nicht den ganzen Monat vollschichtig arbeiten kann bzw. mindestes 3-6 h und er wird eine Überprüfung der Rente durch einen Gutachter ansetzen lassen......ja es sei den der hat in seinem Gutachten eindeutig geschrieben.......auf kosten der Gesundheit.....also ich wäre verdammt vorsichtig ......allein schon die Anfrage für solch eine Tätigkeit .....bei der DRV......kann tödlich sein! MfG Max
Nahlaam 19.05.2016 | 12:17
In dem genannten Beitrag wurde erwähnt, dass der Fragebogen die wöchentliche Stundenzahl abfragt. Wenn das der Fall ist und nicht explizit nach der täglichen Stundenzahl gefragt wird, dann denke ich nach wie vor, dass man nicht darauf hinweisen muss... Gibt es denn auch Antworten von Personen, die einen solchen Fragebogen schon einmal haben ausfüllen lassen?!? Die könnten dann ja bestätigen, was genau wirklich abgefragt wird.
Maxam 19.05.2016 | 12:37
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Denken ist manchmal Glücksasche! Wollen Sie es darauf ankommen lassen? Wer voll erwerbsgemindert ist.....kann lt. Definiton täglich nur unter 3 h arbeiten......nun Sie will ja nur ein paar Tage im Monat vollschichtig arbeiten......wie vereinbart sich das mit Ihrer Rente? Nun gut es gab und gibt die Defintion arbeiten auf kosten der Gesundheit......was macht wohl so eine Sachbeareiter wenn er so einen Fragebogen wieder vorsich liegen hat.......er denkt doch darüber nach ob die Dame nicht den ganzen Monat vollschichtig arbeiten kann bzw. mindestes 3-6 h und er wird eine Überprüfung der Rente durch einen Gutachter ansetzen lassen......ja es sei den der hat in seinem Gutachten eindeutig geschrieben.......auf kosten der Gesundheit.....also ich wäre verdammt vorsichtig ......allein schon die Anfrage für solch eine Tätigkeit .....bei der DRV......kann tödlich sein! MfG Max
In dem genannten Beitrag wurde erwähnt, dass der Fragebogen die wöchentliche Stundenzahl abfragt. Wenn das der Fall ist und nicht explizit nach der täglichen Stundenzahl gefragt wird, dann denke ich nach wie vor, dass man nicht darauf hinweisen muss... Gibt es denn auch Antworten von Personen, die einen solchen Fragebogen schon einmal haben ausfüllen lassen?!? Die könnten dann ja bestätigen, was genau wirklich abgefragt wird. Haben Sie auch schon daran gedacht......das nach Nennung des Arbeitgebers.....dieser auch seperat angeschrieben wird.....und eben genau nach gefragt wird......nun ja ......wenn die Rente weg ist .....sieht man die Dinge sicherlich etwas .....enger.....aber will man es darauf ankommen lassen....bzw. ist es das Wert?
Lunaam 19.05.2016 | 13:57
Ich würde es nicht machen. Ei ist das damals bei der teilweisen Rente überprüft worden. Ich habe an zwei Tagen die Woche 8h und einen 4h gearbeitet. Musste das umändern, sonst wäre die Rente gekürzt worden. Jetzt arbeite ich fünf Tage je 4h. So ging es durch. Bei mir ist die Hinzuverdienstgrenze höher, da Teilerwerbsrente.
Herz1952am 19.05.2016 | 12:46
Es wird wahrscheinlich so sein, dass "nachgeforscht" wird und eine Anfrage an den Arbeitgeber geschickt wird. Darin ist die Stundenzahl dann aufzugliedern. Ich hatte im Lohnbüro schon früher was ähnliches. Auch im Forum wurde kürzlich ein solcher Fragebogen erwähnt. Eine Möglichkeit sehe ich noch, dass Sie eine Vorabanfrage machen bei der zuständigen Beratungsstelle der Rentenversicherung. Wenn der Sachbearbeiter nicht Bescheid weiß, so wird er sich mal erkundigen bei der zuständigen Abteilung. Dann können Sie aufgrund der Antwort (kann nichts passieren, solange Sie noch nicht angefangen haben zu arbeiten) Ihre Entscheidung treffen. Damit hat unser Sohn kürzlich gute Erfahrungen gemacht, da ging es allerdings um ein Ehrenamt. Aber der Mitarbeiter der RV-Stelle hat sich sehr kooperativ verhalten.
W*lfgangam 19.05.2016 | 19:49
Ergänzend: Um es noch mal deutlich hervorzuheben: "Leistungsvermögen auf dem _allgemeinen Arbeitsmarkt_" ...und das ist eine regelmäßig ausgeübte Beschäftigung unter eben diesen Bedingungen. Und noch dieser Hinweis auf einen älteren Beitrag/letzte Antwort dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Nahlaam 19.05.2016 | 21:12
Nun ja, das bedeutet ja im Endeffekt, dass die Fragestellerin wohl besser nicht versucht, diese Tätigkeit von 1 Tag pro Woche wirklich auszuprobieren, da sie damit ja dann Ihre Erwerbsminderungsrente gefährdet, so aber auch nicht feststellen kann, ob sie dieses wirklich leisten könnte bzw. ob möglicherweise sogar noch mehr gehen würde...
W*lfgangam 19.05.2016 | 22:48
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Nahla, im 'Endeffekt' haben Sie den Inhalt der von Sozialröchlers dargestellten Sach- und Rechtslage nicht wirklich verstanden ;-) ...kann Einfach so schwer sein? - ja, im Rentenrecht immer, wenn komplexe Sachverhalte an die Frau/den Mann gebracht werden müssen :-) Alles andere ist Kaffeesatzleserei und individuell zu sezieren ...hätte / könnte / müsste - damit ist hier keinem wirklich geholfen/die globalen Aussagen haben ohne Einschränkung Bestand. Erst danach beginnt das DRV-Werk zu malen ...Ergebnis offen. Gruß w.
steffiam 20.05.2016 | 20:41
ich hatte jahrelang einen minijob mit 10 std. nachtdienst, 4 x im monat. die volle emr wurde mit dem minjob verlängert, sogar unbefristet! die drv wußte über diesen job vorab bescheid, und es gab nie probleme!!! also einfach mal schrift nachfragen!
Maxam 20.05.2016 | 21:16
Was für eine Erkrankung haben Sie den.....wenn Sie 10 h Nachtschicht am Stück durchhalten....sorry ja Datenschutz.... Wäre schon von interessant für die Schreiberlinge hier! MfG Max
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