Eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers ist nur möglich, wenn dieser auch Kostenträger der vorangegangenen Leistung war und die Wiedereingliederung im Zusammenhang mit dieser Leistung eingeleitet wird (also z.B. einer vorangegangenen medizinischen Reha-Maßnahme durch Ihren Rentenversicherungsträger).
Da in Ihrem Fall eine solche Leistung nicht vorangegangen ist, kann eine stufenweise Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung nicht erfolgen.
Wenn Sie Unterstützung auf beruflicher Ebene erwarten, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf LTA zu stellen. Sollten LTA durch die DRV befürwortet werden, könnten Sie mit dem/der zuständigen Rehafachberater/-in die Situationen besprechen und nach Lösungen suchen.
Zu den Vorlaufzeiten können wir hier im Forum leider keine Aussage treffen.
Ob Sie den Betriebsarzt einschalten, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.