Hallo Bernd ER,
grundsätzlich können Sie pro Kalenderjahr den maximalen Höchstbeitrag an freiwilligen Beiträgen leisten. Aus verwaltungstechnischen Gründen wäre es natürlich einfacher dies in möglichst wenigen Zahlungen zu erledigen.
Sonderzahlungen können Sie nicht leisten.
Sie können auf der Überweisung zu dem jeweiligen Betrag erläutern für welchen Zeitraum dieser Beitag gebucht werden soll oder ein formloses Schreiben an Ihren Rentenversicherungsträger senden, indem Sie die einzelnen Zahlungen des Jahres auflisten und dann angeben für welche Zeiträume diese Zahlungen gebucht werden sollen. Dies sollte bis Ende des Jahres erfolgen, damit noch eine händische Korrektur Ihrer Beitagszahlungen für dieses Jahr erfolgen kann.