Hallo Georg,
eine Arbeitsmarktrente wird nur geleistet, wenn der regionale Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen ist und Sie keinen adäquaten Teilzeitarbeitsplatz innehaben.
Wenn Sie eine Ihrem (Rest-)Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit aufnehmen, entfällt damit auch der Anspruch auf die Arbeitsmarktrente.