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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente welchen Beginn wählen?

von Gina5327.01.2011 | 12:30
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7 Antworten

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Ich bin jetzt 53 und wurde am 07.08.2009 an LWS/SpondylodeseL5/S1 operiert.Seit 2008 bin ich LEIDER Arbeitslos und somit in HartzIV.Das Jobcenter hat mich Anfang September zum Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit geschickt, mit dem Ergebnis, dass ich weniger als 3 Std.am Tag arbeiten kann.Ende September 2010 wurde ich vom Jobcenter Aufgefordert einen Erstantrag auf Erwerbsminderung zu stellen.Dies habe ich am 22.09.2010 getan. Reha hatte ich vom 10.05.2010-05.06.2010, hat keine Besserung gebracht.Durch die Rentenversichrung wurde ich im November 2010 noch mal zum Gutachter geschickt mit dem selben Ergebnis weniger als 3 Std.tägl.Festgestellt.Auf Zeit und volle Erwerbsminderungsrente.Heute erhielt ich ein schreiben von der Rentenversicherung , wo ich mir den Beginn der Erwerbsminderung aussuchen kann. Rentenantrag vom 22.09.2010 zum 01.05.2010 oder zum 01.09.2010.Nun weiß ich nicht welchen Beginn ich aussuchen soll. Liebe Grüße Nina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gina23,

bitte lassen Sie sich hierzu durch die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Ohne Kenntnis des Einzelfalles können wir in diesem Forum nicht abschätzen, welcher Beginn für Sie sinnvoller wäre.

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6 Antworten

RFn am 27.01.2011 | 14:37
EM-Renten dürfen laut Gesetz nur befristet gezahlt werden. Befristete EM-Renten werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. In die Rentenberechnung fliessen alle Versicherungszeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ein. Vom Eintritt der EM bis zum 60.Geburtstag werden Zurechnungszeiten gebildet. ------------------------------------------------------------ Also: Die Rente beginnt am ersten Tag des 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Wenn die Rente höher ist als Hartz IV ist der frühere Termin empfehlenswert; ist siw niedriger, besteht Anspruch auf Grundsicherung/Wohngeld. Auch ist zu beachten, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2011 der als Festwert ermittelte Steuerfreibetrag niedriger ist als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2010. Einen verbindlichen Rat können Sie hier nicht erwarten, ich empfehle den 01.05.2010 mit dem Hintergedanken, dass die Rente höher als H IV sein könnte.
Schadeam 27.01.2011 | 15:25
Ganz einfach: Sie fragen bei der Sachbearbeitung nach und lassen Sich errechnen wie hoch die Rente ab 01.05. bzw ab 01.09. sein wird. Und dann wählen Sie das was für Sie besser ist.....-:)
RFn am 27.01.2011 | 16:40
Hallo Anita, unbefristete EM-Renten sind jetzt wirklich nur Ausnahmen, z.B. wenn die EM nur einige Jahre vor der Regelaltersgrenze eingetreten ist oder eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit total ausgeschlossen ist. Deshalb lasse ich bei meinen Antworten die unbefristeten Renten weg. Gina 53 hat außerdem geschrieben, dass die Rente befristet sein wird. ------------------------------------------------------------ Ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter für die Zeit vom Rentenbeginn bis zur Einstellung der Hartz IV-Leistung wird von der RV aus der einbehaltenen Nachzahlung verrechnet, darum braucht sich Gina 53 nicht selbst kümmern.
Anitaam 27.01.2011 | 18:43
Sorry, RFn, das "auf Zeit" hatte ich überlesen, zumal der Rest zusammenpasste. Ja, bei mir traf beides zu, Mitte 50, deutliche Besserung ausgeschlossen, GdB wird auch nicht mehr unter 50 % sinken (jetzt seit 4 Jahren 90).
Anitaam 27.01.2011 | 15:40
Zitat von RFn anzeigen
Stimmt nicht ganz. Ich hatte auch immer diese Auskunft bekommen und war dann etwas verblüfft, als sie unbefristet war. Das gibts also schon noch,nur seltener. Mir hatte die DRV eine Vergleichsrechnung für die beiden möglichen Termine mitgeschickt, der Unterschied lag im Cent-Bereich. Habe also den späteren Termin genommen (trotz minimal geringerer Rente), da hier weniger zu verrechnen war (sonst wäre auch noch der Arbeitgeber dabei gewesen). BTW: Ich habe die DRV-Mitarbeiter immer als sehr nett und hilfsbereit erlebt, sofern ich über das Callcenter hinauskam.
Klemensam 27.01.2011 | 17:54
Zitat von RFn anzeigen
Ihr Aussage, das EM-Renten dürfen nur befristet gezahlt werden kann man so aber nun nciht stehen lassen. Persönlich bekomme ich z.b. auch eine unbefristete EM-Rente und kenne 2 weitere ehemalige Mitpatienten die ebenfalls auf Dauer berentet sind. " Dauerrente " zuerkannt bei allen Personen im Alter von 35, 47 und 51 Jahren - alles nichts mit kurz vor der Regelatersgrenze... Das nur mal zur Klarstellung. Nichts für ungut.
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