Grundsätzlich kann die Rente wegen voller EM zu 100 % auch ins Ausland gezahlt werden. Wenn jedoch die volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, dann bekommen Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung –das heißt, nur noch die Hälfte der Rentenzahlung-. Damit Sie Klarheit haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.