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Experten-Antwort

volle Erwerbsmindung und 3Std.arbeiten?

von Ralph06.04.2011 | 11:29
1952 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Auf meinem Rentenbescheid steht oben "volle Erwerbsmindung auf Zeit" unten ist angekreuzt, dass der RV der Ansicht ist, dass ich mindestens drei Stunden arbeiten könnte und das das mit der Arbeitsmarktlage zu tun habe. Was kommt da auf mich zu????? Oder sollte ich besser Widerspruch einlegen? Ralph

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden ausüben, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes kann nur befristet geleistet werden.

2. Mit Ihrem Widerspruch können Sie nur erreichen, dass die Rente aus rein medizinischen Gründen unbefristet oder auch befristet gezahlt wird.

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5 Antworten

Mitleseram 06.04.2011 | 12:14
Zitat von Ralph anzeigenausblenden
Ganz einfach... Die Rentenversicherung hat festgestellt, dass Sie noch in der Lage sind einer ERWERBSTÄTIGKEIT bezogen auf den riesigen virtuellen Arbeitsmarkt nachzugehen und zwar in den von Ihnen genannten Umfang. Leider kann man Ihnen keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten, so dass man Ihnen zunächst diese Rente zahlt. Bevor Sie Widerspruch einlegen sollten Sie sich im aber Klaren sein, was Sie mit dem Widerspruch bewirken wollen. Wie ich es einschätze haben Sie nicht allzuviel Ahnung von dem Rentenrecht, also wird Ihnen der Weg zu einer Beratungsstelle nicht erspart sein. Dort kann man Ihnen erläutern welche Rahmenbedingungen so seitens des Gesetzgebers vorgesehen sind.
Jaam 06.04.2011 | 12:43
Haben Sie bisher eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen? Was Sie auf jeden Fall machen sollten, ist zu einer Beratungsstelle gehen und prüfen lassen, wie sich diese volle EM-Rente auf Ihre Altersrente auswirkt! Das was im Rentenbescheid steht, wie "Mitleser" bereits erklärt hat, dass Sie auf Grund der Arbeitsmarktsituation zur Zeit keinen Job vermittelt bekommen können, bei dem Sie zwischen 3 und 6 Std. arbeiten können, daher steht ihnen, wenn Sie - was ich vermute - eine teilw. EMR beziehen die volle EMR zu. Das Ganze aber eben nur befristet, denn wenn der Arbeitsmarkt wieder Teilzeitstellen bietet, die von Ihnen auszufüllen wären, steht Ihnen keine volle EMR mehr zu.
Klemensam 06.04.2011 | 13:44
Da kommt gar nichts weiter auf Sie zu... Wenn es ihr Ziel war eine volle EM-Rente zu erhalten , haben Sie das erreicht. Die volle EM--Rente gibt es aber in 3 Varianten wenn man so will, deren Höhe aber immer gleich ist : 1. volle EM-Rente aus rein med. Gründen - unbefristet ( also auf Dauer und bis zur Regelaltersgrenze ) 2. volle EM-Rente aus rein med. Gründen - befristet ( längstens für 9 Jahre - danach wird sie entweder unbefristet gezahlt oder gar nicht mehr ) 3. volle EM-Rente die auf der Arbeitmarktlage beruht. Es handelt sich eigentlich aus med. Gründen nur um eine teilweise EM-Rente ( über 3 - aber unter 6 Std. erwerbsfähig ) , die aber aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes für Teilzeitkräfte als volle Rente ausbezahlt wird. Nr. 3 und damit die " schlechteste " aller 3 Varianten haben Sie jetzt bekommen... Schlecht oder schlechter als die anderen alleine und nur deshalb, weil diese EM-Rente die ja eben auf dem Arbeitsmarkt beruht NIE unbefristet gezahlt weden kann. Sie müssen also diese EM-Rente dann immer wieder verlängern lassen bis zur Regelaltersgrenze, mit der Gefahr das entweder bei einer Besserung ihrer Gesundheit und/oder dem Wegfall der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für Teilzeitkräfte ihnen diese volle Rente wieder aberkannt wird oder zumindest in eine teilweise EM-Rente herabgestuft wird ! Mit ihrem Widerspruch könnten Sie also nur versuchen Varinate 1 oder 2 zu erhalten. Das Sie aber mit ihrem Widerspruch dann die Variante 1 erhalten ist so gut wie ausgeschlossen. Das sollten Sie sich direkt und gleich " abschminken " ... Aber Variante 2 wäre durchaus möglich, wenn die RV im Widerspruchsverfahren ihre EM auf unter 3 Std. täglich feststellen würde. Dazu müssten Sie aber - neue ! - ärztliche Berichte einreichen die z..b eine erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes oder eine neue Erkrankung attestieren. Können Sie dies nicht und hat sich an ihrem Gesundheitszustand nichts geändert, wird hrem Widerspruch nicht stattgegeben und die RV wird bei ihrer Entscheidung bleiben ( müssen ). . Ob sich also ein Widerspruch in irhem Fall überhaupt" lohnt " können nur Sie letztlich eh nur selbst entscheiden, nachdem Sie sich aber ausführlich vorher dazu haben beraten lassen.
Ralpham 07.04.2011 | 11:11
Zitat von Ja anzeigenausblenden
Hallo Ja! Ich habe bisher volle Erwerbsminderung bekommen, also unter 3 Stunden. Wenn der Arbeitsmarkt „während“ der befristeten Zeit Teilzeitstellen bietet? Oder trifft das erst „nach“ der Befristung zu? Muss ich während dieser befristeten Zeit mit Angst und Schrecken leben, dass ein Brief im Kasten ist? Hallo Experte/in Das 2. stimmt nicht ganz. Ich kann damit auch vielleicht vielleicht vielleicht erreichen, dass anerkannt wird, dass ich eben NICHT drei Stunden und mehr auf dem Arbeitsmarkt sein kann. Befristung hin, Befristung her. Da kann der Arbeitsmarkt noch so rosarot sein. Was wäre denn, wenn die Arbeitsmarktlage besser wäre und man mich drauf los lassen würde. Würde man mich vorher in Wiedereingliederung schicken? Mit allerfreundlichestem Gruß Ralph
Ralpham 08.04.2011 | 19:45
Zitat von Ralph anzeigenausblenden
Ich weiß nicht, ob ich das hier noch einmal zitieren darf. Ich habe glaub den Fheler gemacht, daß ich unter "Antwort" geschrieben habe. Haben Sie bisher eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezogen? ------ Das Ganze aber eben nur befristet, denn wenn der Arbeitsmarkt wieder Teilzeitstellen bietet
Hallo Ja! Ich habe bisher volle Erwerbsminderung bekommen, also unter 3 Stunden. Wenn der Arbeitsmarkt „während“ der befristeten Zeit Teilzeitstellen bietet? Oder trifft das erst „nach“ der Befristung zu? Muss ich während dieser befristeten Zeit mit Angst und Schrecken leben, dass ein Brief im Kasten ist? Hallo Experte/in Das 2. stimmt nicht ganz. Ich kann damit auch vielleicht vielleicht vielleicht erreichen, dass anerkannt wird, dass ich eben NICHT drei Stunden und mehr auf dem Arbeitsmarkt sein kann. Befristung hin, Befristung her. Da kann der Arbeitsmarkt noch so rosarot sein. Was wäre denn, wenn die Arbeitsmarktlage besser wäre und man mich drauf los lassen würde. Würde man mich vorher in Wiedereingliederung schicken? Oder Rehabilitation? Mit allerfreundlichestem Gruß Ralph
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