1. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden ausüben, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes kann nur befristet geleistet werden.
2. Mit Ihrem Widerspruch können Sie nur erreichen, dass die Rente aus rein medizinischen Gründen unbefristet oder auch befristet gezahlt wird.