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Experten-Antwort

volle EU-Rente und Kleingewerbe

von Harikoa27.12.2020 | 21:58
139 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wollte mich erkundigen, ob man bei voller EU-Rente auch ein Kleingewerbe anmelden kann/darf/muss. Ich mache als Hobby Cabochon Schmuck und habe im Bekanntenkreis viele Leute, die diesen gerne kaufen würden und auch von einem örtlichen Geschäft das Angebot bekommen, meinen Schmuck dort zu verkaufen? Ich weiß, dass man nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten darf, aber bei dem Hobby sinds vielleicht gerade mal 3 Stunden in der Woche. Noch eine weitere Frage: Ich habe auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, von der ich monatlich noch zusätzlich einen Betrag bekomme. Muss ich dieser in dem Fall eines Kleingewerbes auch bescheid geben und müsste da mit Kürzungen rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Harikoa,

wenn Sie eine EM-Rente erhalten, dürfen Sie auch etwas hinzuverdienen, sofern es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro brutto im Jahr (14 mal 450 Euro). Wenn Ihr Gehalt darüber liegt, wird die Rente gekürzt oder – je nach Gehalt – möglicherweise nicht mehr gezahlt.

Neben der Höhe des Hinzuverdienstes kommt es aber auch auf die Art Ihrer geleisteten Arbeit und Ihre tägliche Arbeitszeit an. Dabei müssen Sie natürlich die jeweiligen Grenzen Ihrer Restarbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag beachten.

Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig, ob die ausgeübte Erwerbstätigkeit im Rahmen des Restleistungsvermögens liegt. Arbeiten Sie länger, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die EM-Rente entfallen.

Auch hier gilt die Faustregel: "Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger". Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger stellt dann fest, ob sich Auswirkungen auf Ihre Rente ergeben und wie hoch diese ggf. ausfallen.

Ansprechpartner für die Fragen zu Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Versicherungsunternehmen, mit dem Sie den Vertrag dazu abgeschlossen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Tippam 28.12.2020 | 07:07
Sehen Sie in Ihren Rentenbescheid. Sie sind verpflichtet jede Aufnahme einer Beschäftigung der Rentenversicherung mitzuteilen. Daher teilen Sie Ihr Vorhaben mit und warten die Entscheidung ab. Bei unter 3 Stunden täglich, dürfte es keine Probleme geben. Bezüglich Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie den Vertrag lesen und sich ggf. Bei Fragen mit dieser in Verbindung setzen.
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