Guten Tag Harikoa,
wenn Sie eine EM-Rente erhalten, dürfen Sie auch etwas hinzuverdienen, sofern es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen.
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro brutto im Jahr (14 mal 450 Euro). Wenn Ihr Gehalt darüber liegt, wird die Rente gekürzt oder – je nach Gehalt – möglicherweise nicht mehr gezahlt.
Neben der Höhe des Hinzuverdienstes kommt es aber auch auf die Art Ihrer geleisteten Arbeit und Ihre tägliche Arbeitszeit an. Dabei müssen Sie natürlich die jeweiligen Grenzen Ihrer Restarbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag beachten.
Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig, ob die ausgeübte Erwerbstätigkeit im Rahmen des Restleistungsvermögens liegt. Arbeiten Sie länger, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die EM-Rente entfallen.
Auch hier gilt die Faustregel: "Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger". Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger stellt dann fest, ob sich Auswirkungen auf Ihre Rente ergeben und wie hoch diese ggf. ausfallen.
Ansprechpartner für die Fragen zu Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Versicherungsunternehmen, mit dem Sie den Vertrag dazu abgeschlossen haben.