Hallo C.Schuster,
ob dies aus rentenrechtlicher Sicht in Ordnung ist, kann ich von hieraus nicht beurteilen - auch wenn es unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung durchaus fragwürdig ist. Insoweit steht auch immer die Frage im Raum: „Kennen Sie wirklich alle Umstände und Hintergründe - insbesondere auch in Bezug auf die Rentengewährung?“
Ob sie die von Ihnen geschilderten Tatsachen in einem arbeitsrechtlichen Prozess gegen Ihre ehemalige Arbeitgeberin verwenden können, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht beantworten. Hierzu sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.