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Experten-Antwort

Volleewerbsunfähigkeitsrente

von Ali12.08.2023 | 16:23
177 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich lebe seit mehr als 20Jahren in der türkei als deutscherstaatsbürger, hatte in Deutschland einen sehr schweren arbeitsunfall, rechte hand keine funktion wurde unter der presse gequetscht. Beziehe seit anfang an die volle Ewerbsunfähigkeitsrente. Das Auswandern wahr Pysologisch mit der grund. habe die letzten 5 jahre wenn überhaupt gesamt zeit vielleicht von 2 jahren aber nicht in einem stück kleinere tätigkeiten ausgeübt wie dolmeschen oder kunden anliegen von deutschenfirmen in der türkei per telefon gelöst. es tat mir gut wieder unter menschen zu kommen und wahrgenommen zuwerden,wahr aber nie über 3 stunden tätig am Tag. wurde auch bei diesen tätigkeiten hier in der türkei gesetzlich versichert, obwohl ich davon kein vorteil nutze, als deutscherstaatsbürger hatt man kein recht auf die altersrente in der türkei. es gab eine zeit wo ich beim arztbesuch gemerkt habe das ich ohne versicherungsschutz dastehe, habe meine GKV kontaktiert und so wurde ich auch aufmerksam dass die SGK meine GKV gekündigt hatt. nun sitze ich seit monaten ohne versicherungsschutzt herum und nach etlichen informationen in googel die ich mir eingeholt habe und auch rücksprachen mit meiner GKV gehalten habe, habe ich ein dickes problem, unwiessen schützt nicht sagte mann mir, egal wie stark physisch krank man ist. Die DRV habe ich noch nicht kontaktiert weiss auch nicht wie ich es am besten machen soll, ich brauche rat und tat bitte, wenn die DKV mir die rente streicht dann habe ich extreme probleme mit denen ich nicht zurechtkommen würde, ich entschuldige mich für die rechtschreibfehler und bin dankbar für jede antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ali,

 

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, um so Ihren Krankenversicherungsschutz schnellstmöglich zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Abschlägeam 12.08.2023 | 16:59
Hallo Ali, die DRV ist nicht zuständig für Ihren Krankenversicherungsschutz. Sie führt nur aus, was eine (zuständige) Krankenkasse ihr mitteilt. Ob von Ihrer Rente Beiträge zur KV abgezogen werden, können Sie aus Ihren Bescheiden ersehen. Sie haben der DRV ja sicherlich Ihre Kontaktdaten in der Türkei mitgeteilt, so dass Sie dort jederzeit postalisch erreichbar sind (?). Sonst sollten Sie auch dies schleunigst mal nachholen, denn auch die Aufnahme einer Tätigkeit (auch im Ausland) müssen Sie Ihrer DRV mitteilen. Nur wegen 'keine Krankenversicherung' kann die Rentenzahlung allerdings nicht eingestellt werden. Die Rente kann aber jederzeit überprüft werden, insbesondere auch dann, wenn eine Nebentätigkeit erfolgt. Für das eigentliche Problem 'keine Krankenversicherung' können Sie sich hier weiter informieren und unter den dort angegebenen Kontaktdaten dann hoffentlich für Sie mögliche Lösungen finden. https://www.dvka.de/ Weitere Fragen zu Ihrer Rente können Sie auch über die Verbindungsstelle 'Türkei' klären: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Viel Erfolg und alles Gute!
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