Hallo sula,
Ihre laufende Beschäftigung müßte der Rentenversicherung ja durch die Angaben im Rentenantrag bekannt sein. Falls sich darin Änderungen seit der Rentenantragstellung ergeben haben, teilen Sie dies bitte dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit. Die einzuhaltenden Hinzuverdienstgrenzen für die jeweiligen Teilrenten sind in dem Rentenbescheid angegeben. Konkrete Fragen beantwortet Ihnen am besten der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen