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Experten-Antwort

Vollerwerbsminderungsrente ehrenamtlich

von Suse31.08.2024 | 05:51
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, Ich bin seit 2017 beziehe ich vollerwerbsminderungs Rente! Nun bin ich im September 24 im Verein eingetreten wo ich im Jahr 30 Std. Leisten soll! Die meisten Std. Sind bei den Turnieren zu leisten. Die Std. Einsetze sind pro Tätigkeiten 4 Std. ! Ich weiss nicht ob ich das schaffe und ob das bei mir erlaubt ist ! 2 Std. Würde ich noch hinbekommen! Da müsste ich die Tage hintereinander aushelfen um die Std. Einigermaßen zu erfüllen ! LG. Susanne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Nur so kommen Sie Ihren - im Bescheid genannten - Mitwirkungspflichten nach und bekommen auch Rechtssicherheit. Damit die Anfrage umfänglich geprüft werden kann, fügen Sie dieser bitte auch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung   

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15 Antworten

Ottoam 31.08.2024 | 06:18
Was für ein deutsch ????
Suseam 31.08.2024 | 06:49
Das war nicht meine Frage !!!!!
Ottoam 31.08.2024 | 07:38
What language is that?
EMam 31.08.2024 | 07:41
Teilen Sie Ihr Vorhaben schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten Sie die Antwort ab. Nur dann haben Sie Gewissheit. Was in einem anonymen Forum geschrieben wird, kann zwar eine Tendenz vorgeben, ist aber nicht rechtssicher und hilft Ihnen damit nicht weiter. Ein wenig Rechtschreibunterricht würde Ihnen aber tatsächlich nicht schaden.
Einfach vorab der DRV mitteilenam 31.08.2024 | 07:44
Genau genommen ist die Regel, dass man mit voller EM-Rente nur "unter 3 Stunden" täglich arbeiten darf (von einer maximal sechsmonatigen Phase abgesehen, in der man auch länger arbeiten darf, Stichwort "Arbeitserprobung"). Dazu zählt auch eine ehrenamtliche Tätigkeit, sogar, wenn sie komplett unbezahlt ist und auch keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Jede solche Tätigkeit ist der DRV zu melden, auch wenn sie "unter 3 Stunden tägllich" liegt. Seht so auch in Ihrem Rentenbescheid. Melden Sie also vorab diese Tätigkeit der DRV und holen sich deren "Okay" ab, dann sind Sie auf der ganz sicheren Seite. Das sollte kein Problem sein. Manche würden auch sagen, "wo kein Kläger, da kein Richter", aber das ist natürlich Ihre Entscheidung.
Selten so gelachtam 31.08.2024 | 07:47
Ihre vier Fragezeichen beweisen jedenfalls, dass Sie absolut keine Ahnung haben von deutscher Rechtschreibung und Zeichensetzung, Sie Möchtegern-Intelligenzbestie. Das nennt man ein klassisches Eigentor, Kindchen.
Noch besser :-)am 31.08.2024 | 07:54
...also im Original-Kommentar von Otto (dem Großen?): "Was für ein deutsch ????"
Ottoam 31.08.2024 | 07:58
PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir bei weitem nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu ahnungslos Mehr habe ich halt leider nicht drauf.
Schade am 31.08.2024 | 08:24
Bei 30 Stunden pro Jahr im Ehrenamt, also Durchschnitt 2,5 pro Monat würde ich die Bürokratie von so einer Anfrage verschonen und das guten Gewissens einfach machen. Manchmal sollte man die Kirche im Dorf lassen…..aber das können wir in D ja nicht so gut, wir wollen ja alles geregelt haben und fragen immer was erlaubt ist.
Ottoam 31.08.2024 | 08:58
Schön ruhig ihr vorlauten Schnabeltassen, ich war Deutschlehrer!
Ham 31.08.2024 | 10:45
Aber auf dem Bretter-Gymi, dass zählt nicht!
Vorschlag zur Güte am 31.08.2024 | 11:52
Hallo Suse, so ganz kann ich Ihr Problem jetzt nicht nachvollziehen. Wie können Sie denn in einen "Verein" eintreten, wenn Sie ziemlich sicher sind, dass Sie "30 Stunden" ehrenamtliche Betätigung pro Jahr (respektive 4 Std. pro Turniereinsatz...) nicht leisten können?! Es dürfte sich höchstwahrscheinlich um einen Sportverein handeln; wie wäre es denn, wenn Sie Ihr Nicht-Leistungsvermögen bzgl. diesen 4-Stunden-Einsätzen mit der Vereinsführung einmal besprechen würden - da wird sich doch mit Sicherheit eine Lösung finden? Ausserdem würde ich vermutet, dass diese zu leistenden Stunden (als Vereinsmitglied) eben weder in die Rubrik "Ehrenamt" noch als sv-pflichtigen Arbeitseinsatz einzuordnen sind. Insofern dürfte es bei der DRV höchstwahrscheinlich nur für Erheiterung sorgen, wenn Sie diesbezüglich höchst offiziell"um Erlaubnis fragen" würden. Und für die Zukunft -> vorher überlegen, was man tut bzw. lieber lassen sollte...
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