Guten Morgen,
Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Nur so kommen Sie Ihren - im Bescheid genannten - Mitwirkungspflichten nach und bekommen auch Rechtssicherheit. Damit die Anfrage umfänglich geprüft werden kann, fügen Sie dieser bitte auch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung