Hallo KW,
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde vor allem klargestellt, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich früher in Anspruch genommen werden können, wenn eine gesetzliche Alters-oder Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Ob Sie Ihre zwei betrieblichen Altverträge jedoch vor dem vereinbarten Alter 60 als Einmalbetrag ausgezahlt bekommen, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Viele Direktversicherungen sehen eine Kapitalabfindung nur zum vereinbarten Rentenbeginn oder in einem engen Zeitraum davor vor, hinzu kommt in Ihrem Fall, dass die Beiträge aufgrund der eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung weitergezahlt, bzw.der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Das Gesetz verpflichtet die Versicherer nicht, bei laufender Berufsunfähigkeits-Leistung eine sofortige Einmalauszahlung mit 59 Jahren zu ermöglichen.
Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst Ihren Anbieter zu kontaktieren und sich diesbezüglich beraten zu lassen. Weiterhin können Sie die Bedingungen beider Verträge ( Kapitaloption, Rentenbeginn, Regelungen bei Berufs-und/oder Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung ) am besten durch eine unabhängigen Versicherungsberatung zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht durchgehen, um zu prüfen, ob und ab wann eine (Teil-)Kapitalauszahlung möglich ist.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung