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Experten-Antwort

Vollerwerbsminderungsrente und betriebliche Altersvorsorge

von KW11.06.2026 | 14:37
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen Guten Tag, ich beziehe rückwirkend aus gesundheitlichen Gründen eine Vollerwerbsminderungsrente und zwar ab 2020, diese wurde mir ab 2023 als Dauerrente bis zum Erreichen der Regelaltersrente gewährt. Im Jahr 2002 und 2004 habe ich eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen ( Altvertrag) in der Zwischenzeit bin ich fast 59 Jahre alt, Geburtsdatum 01.08.1967. Durch das Betriebsstärkungsgesetz, habe ich gehört, daß auch eine betriebliche Altersvorsorge bei Erhalt der Vollerwerbsminderungsrente früher in Anspruch genommen werden kann, Jedoch verweigern mir beide Versicherungen die vorzeitige Auszahlung. Da ich so klug war, damals eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dazu abzuschließen, bezahlt jetzt diese meine monatlichen Beiträge. Trotzdem möchte ich mein Geld als Einmalzahlung vorzeitig abrufen, vereinbart wurde eine mögliche Auszahlung mit 60 Jahren, es geht hierbei einmal um die Summe von 30.000 € und zum anderen um die Summe von 50.000 € , was gilt denn jetzt für mich ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.06.2026 | 15:05

Hallo KW,

 

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde vor allem klargestellt, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich früher in Anspruch genommen werden können, wenn eine gesetzliche Alters-oder Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Ob Sie Ihre zwei betrieblichen Altverträge jedoch vor dem vereinbarten Alter 60 als Einmalbetrag ausgezahlt bekommen, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

 

Viele Direktversicherungen sehen eine Kapitalabfindung nur zum vereinbarten Rentenbeginn oder in einem engen Zeitraum davor vor, hinzu kommt in Ihrem Fall, dass die Beiträge aufgrund der eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung weitergezahlt, bzw.der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Das Gesetz verpflichtet die Versicherer nicht, bei laufender Berufsunfähigkeits-Leistung eine sofortige Einmalauszahlung mit 59 Jahren zu ermöglichen.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, zunächst Ihren Anbieter zu kontaktieren und sich diesbezüglich beraten zu lassen. Weiterhin können Sie  die Bedingungen beider Verträge ( Kapitaloption, Rentenbeginn, Regelungen bei Berufs-und/oder Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung ) am besten durch eine unabhängigen Versicherungsberatung zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht durchgehen, um zu prüfen, ob und ab wann eine (Teil-)Kapitalauszahlung möglich ist.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

2 Antworten

Falsche Zuständigkeit am 11.06.2026 | 14:41
Eine Erwerbsminderungsrente allein berechtigt nicht automatisch dazu, sich die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auf einmal auszahlen zu lassen. Ob eine solche Auszahlung möglich ist, richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungs- oder Versorgungsvertrags. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
KSCam 11.06.2026 | 17:17
Was da für Sie gilt kann Ihnen kein DRV Mitarbeiter sagen. Und warum? Weil er die individuellen Satzungsbestimmung der Betriebsrente nicht kennt. Das ist auch nicht unsere Aufgabe als DRV.
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