Hallo Rosenrot,
aufgrund des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab 01.01.2023 ist jeder Bezug einer Altersrente - auch mit Abzügen (Rentenminderung) - eine Altersvollrente.
Diese Rentenzahlung würde dann in Ihrem Fall auch zur Zahlung Ihrer Betriebsrenten führen.
Eine Teilrente wird in der Gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Antrag gezahlt, wenn Sie angegeben, dass Sie z.B. nur 99,99 % der Altersrente beziehen möchten.