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Experten-Antwort

Voll/Teilerwerbsminderung

von Mike12.02.2021 | 13:30
220 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bin seit 08/20 durchgehend Krankgeschrieben, Reha ist genemigt und wird ca. 07/21 stattfinden. Laut einem Schreiben meiner Krankenkasse ist nach einer ärztlichen Stellungsnahme der Rentenversicherung nach Aktenlage meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet! 1.wird mir im Falle der Erwerbsminderung mein Privatvermögen z.b. Girokonto,Auto oder Eigentumswohnung die ich selber bewohne angerechnet? 2.was passiert bei Teilerwerbsminderung wenn ich keine Teilzeitanstellung zum vollem Monatseikommen bekomme? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld und muss ich dieses selber beantragen? 3.muss ich mich selber um eine Teilzeitstelle bewerben/kümmern oder wer macht das dann, wer ist überhaupt zuständig? 4.muss ich bei Teilerwerbsminderung erst mein z.b. Konto aufbrauchen um dann zusatzahlung vom Staat zu bekommen? 5.habe ich in irgend eier Form überhaupt Einfluss auf die Entscheidung zur Voll/Teilerberbsminderung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2021 | 13:55

Hallo Mike,

eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit einer [vollen oder teilweisen Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html.

In Ihrem Fall sollten Sie also erstmal das Ergebnis der Leistung zur medizinischen Rehabilitation abwarten. Dort wird ein Entlassbericht erstellt, der Grundlage für die Entscheidung ist, wie es weitergeht (Gesundheit wiederhergestellt, berufliche Rehabilitation erforderlich, volle/teilweise Erwerbsminderung etc.). Ist der Bericht nicht ausreichend, wird der Rentenversicherungsträger eine weitere Sachaufklärung betreiben.

Eine der Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation ist eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, jedoch werden die allermeisten Rehabilitanden nicht voll oder teilweise erwerbsgemindert aus der Reha entlassen.

Im Falle des Vorliegens einer teilweisen Erwerbsminderung und einer Rentengewährung wird die Rentenversicherung nicht Ihr Privatvermögen auf die Rente anrechnen. Zeitgleich erzieltes Entgelt, Arbeitseinkommen oder eine weitergewährte Sozialleistungen werden grundsätzlich angerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch neben dem Bezug eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nähere Auskünfte kann Ihnen hier die Agentur für Arbeit geben. Diese würde Sie auch im Rahmen einer möglichen Gewährung von Arbeitslosengeld im üblichen Rahmen bei der Arbeitssuche unterstützen.

Die Entscheidung, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, ist eine rein sozialmedizinische Entscheidung, die Sie nicht beeinflussen können. Werden Sie von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter aufgefordert, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen, so können Sie den Antrag nur mit der Zustimmung der auffordernden Stelle zurückziehen. Ansonsten können von dieser Stelle die dort bezogenen Leistungen gekürzt werden.

Näheres zur Erwerbsminderungsrente finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Georgam 12.02.2021 | 17:26
z Nein, da es sich bei Rente nicht um eine Sozial-sondern Versicherungsleistung handelt.wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitsvermittlung und somit auch auf Arbeitslosengeld. Sollte der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gelten, können Sie eventuell eine Vollrente als Arbeitsmarktrente erhalten. Für die Stellensuche und Anträge sind Sie so verantwortlich, wie andere Arbeitnehmer auch. Nein,kann man nicht aussuchen, aber wenn Sie der RV umfassende Befunde zukommen lassen, kann das bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Ihr Vermögen spielt erst eine Rolle, wenn ergänzend Sozialleistungen dazukommen, wie bspw. Grundsicherung oder Alg 2.
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