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Experten-Antwort

Vollweirtige Beitragszeiten

von Erstaunt06.10.2021 | 20:53
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5 Antworten

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Ich, geb. Oktober 1957, habe jetzt meinen Rentenbescheid und auf Anfrage sogar die Berechnungsdetails erhalten. Ich war von Ende 1981 bis Anfang 1983 und nochmals 1995 arbeitslos. Diese Zeiten sind als beitragsgemindert überschrieben. Ausnahme die Monate Noveberund Dezember 1982 sollen vollwertig sein. Das verstehe ich nicht. Kann das ein Fehler sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sind Zeiten der Arbeitslosigkeit in bestimmten Zeiträumen gleichzeitig Pflichtbeitragszeit und Anrechnungszeit, spricht man in diesem Zusammenhang von einer sogenannten beitragsgeminderten Zeit. Die Frage, ob eine rentenrechtliche Zeit beitragsgemindert ist, hat nur für die Berechnung der Rente Bedeutung, da bei bestimmten Berechnungsgängen beitragsgeminderte Zeiten besonders behandelt werden. Eine solche beitragsgeminderte Zeit kann durch Arbeitslosigkeit entstehen, wenn z.B. die versicherte Beschäftigung am 15. eines Kalendermonates endet und die Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit am 16. dieses Monats beginnt. Der Kalendermonat ist dann insgesamt betrachtet sowohl mit einer Beitragszeit, als auch mit einer beitragsfreien Zeit nämlich der Anrechnungszeit belegt. Beitragsgeminderte Zeiten können aber auch in Kalendermonaten entstehen, in denen eine Beitragszeit und eine Anrechnungszeit zeitgleich zusammentreffen. Dies war z.B. während des Zeitraumes vom 01.01.1992 bis 31.12.1997 ohne Altersbeschränkung möglich. Zeiten mit Leistungsbezug zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr sind zum einen Pflichtbeitragszeit , da die Agentur für Arbeit wegen des Bezuges von Sozialleistungen Pflichtbeiträge gezahlt hat. Zum anderen können gleichzeitig Anrechnungszeiten( beitragsfreie Zeiten) entstehen. Im Ergebnis sind diese Zeiten dann beitragsgeminderte Zeiten. Im Oktober 1982 vollenden Sie das 25. Lebensjahr, daher ist die Zeit der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug bis Oktober 1982 eine beitragsgeminderte Zeit Ansonsten waren Personen in der Zeit vom 01.07.1978 bis 31.12.1982, die von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen bezogen haben, versicherungspflichtig.Diese Zeiten sind vollwertige Pflichtbeitragszeiten

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4 Antworten

Werner67am 07.10.2021 | 08:00
Das hat alles seine Richtigkeit und resultiert aus den vielen Rechtsänderungen, die die unterschiedliche Wertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit zur Folge haben. Grundsätzlich galt in den genannten Zeiträumen dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit Beitragszeiten waren. Beitragsgeminderten Zeiten entstehen dann, wenn der Zeitraum gleichzeitig auch als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen ist. Für die Zeit bis Dezember 1982 galt aber, dass eine derartige Anrechnungszeit nicht entsteht, wenn bereits eine Beitragszeit vorliegt. Diese Ausschluss-Regel gilt aber nur für Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Somit sind die Zeiten 1981/1982 bis zum 25. Lebensjahr beitragsgeminderte Zeiten und ab dem Monat nach dem 25. Geburtstag vollwertige Beitragszeiten. Für die Zeit 1992-1997 galt eine andere Sonderregelung mit der Folge, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in diesen Zeiträumen immer beitragsgeminderte Zeiten sind. (Arbeitslosigkeit ab 1998 wäre wiederum vollwertige Beitragszeit)
Erstauntam 07.10.2021 | 12:31
Sehr schön erläutert. Frage mich nur, warum denn Arbeitslosenzeiten ab 1998, die ja nur zu 80 % des maßgeblichen Betrages versichert wurden, ebenso vollwertig sein sollen wie die bis 1982 zu 100 % versicherten Beträge.
Feliam 07.10.2021 | 14:21
Weil vollwertige Beitragszeiten nichts mit der Höhe der Beiträge zu tun haben, sondern mit der rentenrechtlichen Bewertung.
Jonnyam 07.10.2021 | 16:53
Vielleicht hat auch der Gesetzgeber die Stempel verwechselt: Den guten vor dem 25. Lebensjahr den "beitragsgeminderten" aufgedrückt und den nicht mehr so guten ab 1998 den "vollwertigen. Oder auch wollte er ab 1998 mal wieder sparen.
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