Hallo Lala,
die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten erfasst für vor dem 01.01.2002 geborene Waisen lediglich Einnahmen aus Erwerbseinkommen. Darunter versteht man Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis oder Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Weiterhin wird Erwerbsersatzeinkommen angerechnet (z.B. Krankengeld).
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bleiben, sofern sie nicht gewerblich erzielt werden, bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt.