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Experten-Antwort

Vollzeit Job als Büroangestellte/Nebenjon als Servicekraft

von Tina14.03.2018 | 09:01
592 Ansichten
12 Antworten
Hallo, ich arbeite Vollzeit als Büroangestellte und würde gerne als Servicekraft am Wochenende Buffets begleiten auf 450 Euro Job allerdings in der gleichen Firma. Ist das Möglich bzw erlaubt. Mit freundlichen Grüßen Tina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2018 | 11:45

Hallo Tina,

wie das Ganze arbeitsrechtlich zu beurteilen ist, kann ich nicht beurteilen.

Sozialversicherungsrechtlich ist vermutlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, weil nach Ihren Angaben alles beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden soll. Eine Trennung in Haupt- und Nebenbeschäftigung dürfte daher nicht möglich sein.

Allerdings ist eine exakte Beurteilung ohne genaue Kenntnis der Details nicht möglich. Nachdem aber die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet, sollten Sie sich zur Klärung an Ihre Krankenkasse wenden.

11 Antworten

Schorscham 14.03.2018 | 09:18
Klugpuperam 14.03.2018 | 09:25
Ich hoffe, Sie erwarten jetzt keine Rechtsberatung hier im Forum. Wenn es derselbe Arbeitgeber ist, wird das wohl nicht klappen, weil von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis auszugehen ist. Ganz ausgeschlossen ist es aber nicht. Es kommt, wie so oft, auf den konkreten Sachverhalt an. Vieles ist denkbar.
Arbeitgeber_frageam 14.03.2018 | 10:23
Diese Frage besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber! Kritisch könnte es beim zeitlichen Umfang im Hinblick auf das Arbeitsschutzgesetz aussehen... Wie bereits geschrieben, alles eine arbeits- und KEINE RENTENrechtliche Frage!
Arbeitsrechtleram 14.03.2018 | 09:59
Das ist keine rentenrechtliche, sondern arbeitsrechtliche Frage. Ggf. kann Ihre gesetzliche Krankenkasse Auskunft geben.
Thekeam 14.03.2018 | 12:14
Das ist natürlich (auch) eine rentenrechtliche Frage. Nachlesen können Sie das hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3… unter der Ziffer 2.1.1
Genervteram 14.03.2018 | 13:04
Theke schrieb

Das ist natürlich (auch) eine rentenrechtliche Frage. Nachlesen können Sie das hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/04_rundschreiben/2014/november_2014_geringfuegigkeitsrichtlinien_pdf.html

unter der Ziffer 2.1.1

Was soll denn Ihre Antwort? Die Entscheidung, ob möglich oder nicht, trifft letztendlich die Krankenkasse und nicht die RV! Mit dem von Ihnen benannten Verweis kommt der Fragensteller nicht zum Ziel!
Knut Rassmussenam 14.03.2018 | 14:18
Schorsch schrieb

Siehe dort:

https://www.gmbh-persoenlich.de/353n2221/Mini-Job-sogar-beim-gleichen-Arbeitgeber-moeglich.htm

MfG

1. Info von 2009 - also überholt. 2. Fazit: Ein extra Mini-Job für fleißige Arbeitnehmer spart Ihnen viel Geld. Denn Sie vermeiden dadurch teure Gehaltserhöhungen, die wenig bringen. Stattdessen sparen Sie massiv Lohnkosten ein und binden wertvolle Mitarbeiter an sich. Das funktioniert aber nur, wenn es sich entweder um zwei verschiedene Arbeitgeber handelt oder um zwei völlig verschiedenartige Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber. Die Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses in zwei Arbeitsverträge wird nicht anerkannt. (Zitat von der obigen Homepage) --> für mich Betrug (und Selbstbetrug, da eigene Sozialleistungen drunter leiden)
Fastrentneram 14.03.2018 | 17:31
Was soll denn Ihre Antwort? Die Entscheidung, ob möglich oder nicht, trifft letztendlich die Krankenkasse und nicht die RV! Mit dem von Ihnen benannten Verweis kommt der Fragensteller nicht zum Ziel!
Gewöhn dir mal einen freundlicheren Ton an, Kollege! Wenn dich manche Beiträge nerven, brauchst du ja nicht drauf zu reagieren.
Ein kultivierter Mensch benutzt nicht wie Sie Namen anderer User und spricht diese nicht mit Kollege an. Ach sorry! Ich sprach von kultiviert. Dann bin ich ja bei Ihnen völlig falsch!
Ich bin der Kaiser von nebenan am 14.03.2018 | 22:38
Kaiser schrieb

Ein kultivierter Mensch benutzt nicht wie Sie Namen anderer User und spricht diese nicht mit Kollege an.[/quote]

Was haben Sie denn für Probleme?

"Fastrentner" ist kein Name sondern ein Status.

Und Sie werden wohl oder übel akzeptieren müssen, dass es VIELE "Fastrentner" gibt.

Schönen Abend noch, Sie "kultivierter" Mensch, der sich erst kürzlich als "Administrator in spe" betitelte.

Also halten Sie den Ball mal schön flach![/quote]

Was für ein hirnloses Geschwafel Du „Nachahmer“!

Was haben Sie denn für Probleme? "Fastrentner" ist kein Name sondern ein Status. Und Sie werden wohl oder übel akzeptieren müssen, dass es VIELE "Fastrentner" gibt. Schönen Abend noch, Sie "kultivierter" Mensch, der sich erst kürzlich als "Administrator in spe" betitelte. Also halten Sie den Ball mal schön flach!
Was für ein hirnloses Geschwafel Du „Nachahmer“!
Hallo Jungs, bleibt cool und seit nett zueinander. Die lieben Frauen sind unser Vorbild. Lasst uns ein Bier trinken und dann vertragen wir uns. Good Night!
Kaiseram 14.03.2018 | 22:01
Fastrentner schrieb

Was haben Sie denn für Probleme?

"Fastrentner" ist kein Name sondern ein Status.

Und Sie werden wohl oder übel akzeptieren müssen, dass es VIELE "Fastrentner" gibt.

Schönen Abend noch, Sie "kultivierter" Mensch, der sich erst kürzlich als "Administrator in spe" betitelte.

Also halten Sie den Ball mal schön flach!

Ein kultivierter Mensch benutzt nicht wie Sie Namen anderer User und spricht diese nicht mit Kollege an.
Was haben Sie denn für Probleme? "Fastrentner" ist kein Name sondern ein Status. Und Sie werden wohl oder übel akzeptieren müssen, dass es VIELE "Fastrentner" gibt. Schönen Abend noch, Sie "kultivierter" Mensch, der sich erst kürzlich als "Administrator in spe" betitelte. Also halten Sie den Ball mal schön flach!
Was für ein hirnloses Geschwafel Du „Nachahmer“!
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