Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vollzeitjob und Minijob

von Bella09.02.2023 | 15:18
415 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich (Baujahr 1964) arbeite seit fast 40 Jahren Vollzeit und habe seit 10 Jahren noch einen Minijob (rentenversicherungspflichtig), welchen ich ebenfalls bis 63 machen werde. Ich habe vor mit 63 Jahren (+14,4 % Abschlägen) in Rente zu gehen. Ich habe gelesen, dass sich ein rentenversicherungspflichtiger Minijob auf die Beitragszeiten auswirkt. Aber bei den 14,4 % wird es dann wahrscheinlich trotzdem bleiben, wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehen möchte? So ganz verstehe ich das mit den Beitragszeiten nämlich nicht. Vielen Dank im voraus Bella

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bella,

den vorangegangenen Erläuterungen ist eigentlich nichts Wesentliches hinzuzufügen.

Beitragszeiten aus mehreren parallelen Beschäftigungen werden für die erforderliche Wartezeit einer Rente (wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf eine bestimmte Rente zu haben?) nicht doppelt gezählt.

Der Abschlag hat damit nichts zu tun. Er bleibt auch über die Regelaltersgrenze mit 67 hinaus erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

ThomasRam 09.02.2023 | 15:42
Wenn Sie Vollzeit (rentenversicherungspflichtig) und Minijob wirklich parallel haben, wirkt sich der Minijob nicht auf die Beitragszeiten (Anspruchszeiten) aus - die haben Sie ja schon durch den Vollzeitjob. Durch den Minijob werden in dem Fall lediglich die Beiträge insgesamt leicht erhöht. Endet einer ihrer (pflichtversicherten) Jobs, läuft der andere weiter und es entstehen weiterhin Anspruchsmonate, z.B. möglicherweise für eine Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Anspruchszeiten, Auszahlung ohne Abschläge nach Ihrem 65. Geburtstag). Mit den Abschlägen hat das gar nichts zu tun. Die bekommen Sie, weil sie vor ihrer regulären Altersrente in Rente gehen wollen 0,3% pro Monat, den Sie früher in Rente gehen). Wenn Sie Geld dafür übrig haben und Ihre Rente erhöhen wollen, beantragen Sie einen Rentenabschlagsausgleich und zahlen freiwillig bis zum berechnete Abschlag ein (Abschlagsausgleich). Beachten Sie auch, daß Ihnen Beitragsmonate ab einem vorgezogenem Renteneintritt bis zur Regelsaltersrente fehlen, die Ihre Rente mindern. Machen Sie am besten einen Termin beim Rentenberater. Beachten Sie ggf. auch steuerliche Auswirkungen, z.B. für Rentenabschlagsausgleichszahlungen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026