Leider können wir Ihrer Anfrage nicht entnehmen, ob Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente erhalten. Ihrem Rentenbescheid können Sie entnehmen, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind.
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Falls Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, könnten Sie bis zu sechs Stunden täglich arbeiten, ohne dass die Rente wegfällt. Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass sich aufgrund des vermutlich höheren Arbeitsentgelts eine negative Auswirkung auf die Höhe Ihrer Rente ergeben kann.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Dann würde bereits Ihre jetzt ausgeübte Tätigkeit von (durchschnittlich) 4 Stunden täglich belegen, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Sie hätten dann keinen Anspruch auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr - es sei denn, die Ärzte der Rentenversicherung würden feststellen, dass die derzeitige Tätigkeit zu Lasten Ihrer (Rest-)Gesundheit geht. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Rentenanspruch nicht. Es ist dann ebenfalls zu beachten, dass sich aufgrund des dann vermutlich höheren Arbeitsentgelts eine negative Auswirkung auf die Rentenhöhe ergeben kann.