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Experten-Antwort

Von 4 Std. auf 5 Std. tägliche Arbeitszeit wechseln, nach 9 Jahren?

von Silviale10.06.2015 | 17:39
1683 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 47 und arbeite 5 Tage die Woche 4 Stunden täglich vertraglich festgelegt. Geht es mir mal nicht gut, können es auch nur mal 3 Stunden sein täglich, aber über 6 Stunden bin ich nur 1-2 Mal in all den Jahren aus der "Not" heraus gezwungen gewesen, da ich es physisch garnicht schaffe . Ich erhalte eine EM-Teilrente und hab einen GdB von 70. Bisher war ich ohne Probleme in der Lage die 20 Std.-Woche zu leisten, aber seit einem 3/4el Jahr bin ich regelmäßig 2x die Woche 5 Std. beschäftigt, was auch schon mal zu Lasten meiner Gesundheit ging. Mein Gleitzeitkonto ist immer so voll, die Arbeitslast nimmt eher zu als ab, so daß ich die zusätzliche angesammelte Zeit garnicht so häufig abbauen kann, wie ich sollte. Heute wurde mir vorgeschlagen, ich könnte ja mal versuchen 5 Tage die Woche 5 Std. zu arbeiten und ich bin jetzt ziemlich unsicher, ob das nach so vielen Jahren gleicher Arbeitszeit beim DRV-Sachbearbeiter Fragen aufwerfen würde? Und ob mein DRV-Sachbearbeiter sich dann gezwungen sieht ein neues Gutachten einzuholen? Ich bin in der Lage 2x5 und 3x4 Std. in der Woche zu arbeiten, das wären dann statt 20 Std. wöchentlich "nur" 22 Std. also 2 Std. mehr als sonst, das könnte ich sicher besser kompensieren, als 25 Std.. Würde mich über eine Expertenantwort freuen. Vielleicht auch einen Rat, was man als Person mit Handikap und Leistungseinschränkung tun kann um das Gleichgewicht zwischen Arbeitslast und Arbeitszeit / Freizeitausgleich hinzukriegen... Gruß Silviale

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider können wir Ihrer Anfrage nicht entnehmen, ob Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente erhalten. Ihrem Rentenbescheid können Sie entnehmen, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind.

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Falls Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, könnten Sie bis zu sechs Stunden täglich arbeiten, ohne dass die Rente wegfällt. Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass sich aufgrund des vermutlich höheren Arbeitsentgelts eine negative Auswirkung auf die Höhe Ihrer Rente ergeben kann.

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Dann würde bereits Ihre jetzt ausgeübte Tätigkeit von (durchschnittlich) 4 Stunden täglich belegen, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert sind. Sie hätten dann keinen Anspruch auf Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr - es sei denn, die Ärzte der Rentenversicherung würden feststellen, dass die derzeitige Tätigkeit zu Lasten Ihrer (Rest-)Gesundheit geht. In diesem Fall verlieren Sie Ihren Rentenanspruch nicht. Es ist dann ebenfalls zu beachten, dass sich aufgrund des dann vermutlich höheren Arbeitsentgelts eine negative Auswirkung auf die Rentenhöhe ergeben kann.

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5 Antworten

W*lfgangam 10.06.2015 | 21:46
Hallo Silviale, nur eine Idee am Rande: https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Ansonsten verweise ich auch gern auf diesen Beitrag (letzter Eintrag von Sozialröchler). Behandelt zwar nur das Thema 'unter 3 Std.', gilt aber allgemein auch für eine höhere Arbeitszeit - es kommt nicht darauf, was Sie persönlich an Arbeitszeit investieren, sondern was nach med. rentenrechtlichen Gesichtspunkten möglich wäre. Liegt Ihr danach bewertetes Leistungsvermögen weiterhin unter 6 Std./tgl., kann nur ein erhöhter/unzulässiger Hinzuverdienst die Rente reduzieren, aber nicht allein die Std.-Zahl zum Wegfall der Rente führen. Natürlich kann es ein Vabanque-Spiel werden (Überprüfung und SB mit etwas uneinfühlsamen Bewertungsmaßstäben – lässt sich gerichtlich dann überprüfen) ... Gruß w.
Silvialeam 10.06.2015 | 22:33
Vielen Dank für die Experten-Antwort. Ich habe nicht die volle Erwerbsminderungsrente, sondern die Teilerwerbsminderungsrente unbefristet und nach Gutachter-Beurteilung wurde ich für eine tägliche Arbeitszeit von 3 bis unter 6 Stunden eingestuft. Auch wenn mir vorgeschlagen wurde ich könne jeden Tag ja eine Stunde mehr arbeiten, d.h. 5 Std. täglich bin ich der Meinung das wird sich negativ auf meinen Gesundheitszustand auswirken, wenn es vertraglich mit dem AG in einem geänderten Arbeitsvertrag fixiert wäre...denn es gibt eben Tage, da sind mir schon 3 Std. schon zu viel und ich muß nachhause gehen, weil es nicht mehr geht....aber was ist z.B. wenn ich 1-2 Mal im Monat genau 6 Std. im Büro bin, weil es mir mal gut geht und ich es aushalten kann?
Silvialeam 10.06.2015 | 22:47
Vielleicht auch einen Rat, was man als Person mit Handikap und Leistungseinschränkung tun kann
Hallo Silviale, nur eine Idee am Rande: https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Ansonsten verweise ich auch gern auf diesen Beitrag (letzter Eintrag von Sozialröchler). Behandelt zwar nur das Thema 'unter 3 Std.', gilt aber allgemein auch für eine höhere Arbeitszeit - es kommt nicht darauf, was Sie persönlich an Arbeitszeit investieren, sondern was nach med. rentenrechtlichen Gesichtspunkten möglich wäre. Liegt Ihr danach bewertetes Leistungsvermögen weiterhin unter 6 Std./tgl., kann nur ein erhöhter/unzulässiger Hinzuverdienst die Rente reduzieren, aber nicht allein die Std.-Zahl zum Wegfall der Rente führen. Natürlich kann es ein Vabanque-Spiel werden (Überprüfung und SB mit etwas uneinfühlsamen Bewertungsmaßstäben – lässt sich gerichtlich dann überprüfen) ... Gruß w.
Danke Wolfgang für den Link zu den Integrationsämtern, da hab ich mich gleich registriert, sehr hilfreich. Jetzt lese ich mir mal den genannten Beitrag durch, danke. Gruß Silviale
-am 11.06.2015 | 08:21
Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens wird von einem regelmäßigen, täglichen Leistungsvermögen ausgegangen. Wenn Sie nur 1 – 2 mal im Monat 6 Stunden arbeiten können, liegt kein regelmäßiges Leistungsvermögen von 6 Stunden vor. Sie sind dann also weiterhin teilweise erwerbsgemindert.
=//=am 11.06.2015 | 09:43
..."das wird sich negativ auf meinen Gesundheitszustand auswirken, wenn es vertraglich mit dem AG in einem geänderten Arbeitsvertrag fixiert wäre...denn es gibt eben Tage, da sind mir schon 3 Std. schon zu viel und ich muß nachhause gehen, weil es nicht mehr geht....aber was ist z.B. wenn ich 1-2 Mal im Monat genau 6 Std. im Büro bin, weil es mir mal gut geht und ich es aushalten kann?" Diese Frage kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten. Das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, vielleicht läßt er sich darauf ein, dass Sie im Falle eines Falles früher aufhören können zu arbeiten.Oder Sie vereinbaren die von Ihnen hier vorgeschlagene Arbeitszeit 2 x 5 und 3 x 4 Stunden.
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